Aktuelles
Hier erfahren Sie alle Neuigkeiten rund um die "Bürger für Langerwehe" und ihre
Fraktion im Gemeinderat.
Die BfL – Bürger für Langerwehe - freuen sich, Andreas Reitler als künftigen Kandidaten für das Bürgermeisteramt 2025 zu präsentieren!
Andreas ist fest in unserer Gemeinde verwurzelt: Mehrere Generationen seiner Familie waren und sind hier heimisch – er ist einer von uns.
Er nennt die Gemeinde zurecht sein Zuhause: Aufgewachsen in Luchem zog es ihn dann nach Langerwehe-Süd, heute lebt er gemeinsam mit seiner Frau und den beiden gemeinsamen Söhnen im großelterlichen Haus in Stütgerloch.
Seine Familie und er engagieren sich in vielen Bereichen des sozialen Lebens der Gemeinde: von Sport und Schule bis Brauchtum und Politik.
Er kennt die Gemeinde mit all ihren Ortschaften, den tollen Menschen und deren Anliegen.
In den unzähligen Gesprächen, die er in unserer Gemeinde führt, nimmt Andreas die Themen wahr, die die Menschen hier bewegen. Er weiß: Langerwehe braucht eine neue Richtung – wieder nur Verwalten bedeutet Stillstand! Dies darf nicht zur Norm werden. Mit Tatkraft und Herzblut möchte er unsere Gemeinde in eine erfolgreiche Zukunft führen.
46 Jahre jung. Verheiratet. Zwei Söhne (11 und 14 Jahre). Seit 27 Jahren in der freien Wirtschaft tätig. Jahrelange Personalverantwortung. Erfahren im Umgang mit Investoren und anderen Entscheidungsträgern. Ratsmitglied. Ausschussvorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde.
Andreas ist das Gegenteil eines klassischen Verwaltungsbeamten…Andreas ist das, was wir in der Gemeinde brauchen!
Gemeinsam können wir die Zukunft unserer Gemeinde gestalten - mit einem Bürgermeister, der unsere Werte und unsere Ziele lebt - und diese auch umsetzen kann.
Andreas Reitler ist einer von uns!💜
Hier können Sie alle Anträge und Stellungnahmen unserer Fraktion im Rat und in den Fachausschüssen nachlesen.
Antrag: Vorstellung des Digitalisierungsbeauftragten der Gemeinde Langerwehe
27. Oktober 2024
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt für die Sitzung des Ausschusses für Strukturwandel, Gemeindeentwicklung, Wirtschaft und Digitales am 3. Dezember 2024 den Tagesordnungspunkt „Vorstellung des Digitalisierungsbeauftragten der Gemeinde Langerwehe“.
Begründung:
Der Digitalisierungsbeauftragte der Gemeinde Langerwehe sollte im zuständigen Fachausschuss eine kurze Vorstellung seiner Arbeit und der anstehenden Projekte geben, um Transparenz über den aktuellen Stand und die geplanten Maßnahmen zu schaffen. Durch die Präsentation der Digitalisierungsstrategie und konkreter Projekte können die Mitglieder des Fachausschusses Einblicke in die Fortschritte und Herausforderungen der Digitalisierung in der Gemeinde gewinnen. Zudem ermöglicht dies eine gezielte Abstimmung mit den Gremien, was zur Unterstützung und besseren Zusammenarbeit beitragen kann und sicherstellt, dass die Digitalisierung im Einklang mit den Bedürfnissen und Zielen der Gemeinde vorangetrieben wird.
Antrag: Errichtung eines Basketballkorbs auf dem Feuerwehrplatz in Luchem
19. Oktober 2024
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Wir, die BfL – Bürger für Langerwehe, beantragen hiermit die Prüfung der Möglichkeit, auf dem Feuerwehrplatz in Luchem einen Basketballkorb aufzustellen. Ziel ist es, eine neue Freizeitmöglichkeit für die Jugend und Familien in Luchem zu schaffen, nachdem das Basketballfeld am ehemaligen Kirmesplatz 2017 aufgrund von Bebauung entfernt wurde.
Prüfungsauftrag an die Verwaltung:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob auf dem Feuerwehrplatz in Luchem die Errichtung eines Basketballkorbs möglich ist. Dabei soll auch geprüft werden, ob die bestehende asphaltierte Fläche auf dem Feuerwehrplatz erweitert werden kann, um ausreichend Platz für den Basketballkorb zu schaffen, ohne die Nutzung des Platzes durch die Feuerwehr zu beeinträchtigen. Ziel ist es, eine praktikable und kosteneffiziente Lösung zu finden, die den Freizeitbedürfnissen der Jugend gerecht wird, ohne bestehende Nutzungen oder wichtige Infrastrukturen wie die Feuerwehr zu beeinträchtigen.
Hintergrund und Begründung:
Bis 2017 gab es am damaligen Kirmesplatz in Luchem ein kleines Basketballfeld, das sowohl von der Jugend als auch von Familien gerne genutzt wurde. Mit der Bebauung des Kirmesplatzes verschwand der Basketballkorb, und bislang wurde kein Ersatz geschaffen. In der Gemeinde besteht weiterhin ein großer Bedarf an einer solchen Freizeitmöglichkeit.
Der Feuerwehrplatz bietet potenziell einen geeigneten Standort für die Errichtung eines Basketballkorbs, da er zentral gelegen und gut zugänglich ist. Sollte der vorhandene Platz nicht ausreichen, könnte eine Erweiterung der asphaltierten Fläche in Erwägung gezogen werden, um ausreichend Raum zu schaffen. Wichtig ist dabei, dass die Feuerwehr durch die Installation nicht behindert wird und alle sicherheitsrelevanten Aspekte berücksichtigt werden.
Kostenaufstellung:
Die Verwaltung soll die Kosten für die Errichtung eines Basketballkorbs, die eventuelle Erweiterung der asphaltierten Fläche am Feuerwehrplatz, die Verkleinerung des Bolzplatzes sowie die Herrichtung des Bodenbelags ermitteln und dem Ausschuss zur Beratung vorlegen.
Antrag: Zugänglichkeit des neu errichteten Leichtathletikstadions für sportinteressierte Bürger und Sportvereine
19. Oktober 2024
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL beantragt, dass das neu errichtete Leichtathletikstadion in Langerwehe zukünftig zweimal wöchentlich für sportinteressierte Bürgerinnen und Bürger sowie für andere Sportvereine zugänglich gemacht wird. Die Öffnungszeiten sollen sich dabei auf den späten Nachmittag bis frühen Abend beschränken, um insbesondere Berufstätigen und anderen Sportinteressierten die Nutzung des Stadions zu ermöglichen.
Um die Öffnung und Schließung des Stadions in diesem Zeitraum sicherzustellen, schlagen wir vor, öffentlich nach ehrenamtlichen Paten zu suchen. Diese Paten könnten die Verantwortung für das Auf- und Abschließen des Stadions an den festgelegten Tagen übernehmen, falls die Verwaltung nicht über ausreichende Kapazitäten verfügt, um diese Aufgabe zu übernehmen. Sollte dies aus verwaltungstechnischen Gründen nicht möglich sein, könnte alternativ das Ordnungsamt, das über Bereitschaftsdienste verfügt, diese Aufgabe über- nehmen. Sollte auch dies nicht realisierbar sein, könnten die Paten zusätzlich herangezogen werden.
Mit dieser Maßnahme möchten wir das sportliche Engagement und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger von Langerwehe fördern und gleichzeitig die Nutzung des neuen Leichtathletikstadions zugänglich und nachhaltig gestalten.
Wir bitten den Ausschuss, diesen Antrag zu prüfen und im Sinne der Förderung des Sports und der Bürgerbe- teiligung in Langerwehe zu beschließen.
Antrag: Einrichtung eines Feierabendmarktes in Langerwehe
19. Oktober 2024
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, der Ausschuss für Kultur, Tourismus und Sport möge beschließen, die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, ein Konzept für einen Feierabendmarkt – unter Einbeziehung von „IV PRO“ und weiteren Vereinen und Institutionen der Gemeinde – auszuarbeiten und dem Ausschuss zur weiteren Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Ein Feierabendmarkt könnte aus Sicht der BfL-Fraktion eingerichtet werden, weil er soziale, wirtschaftliche und kulturelle Vorteile für die Gemeinde bietet. Solche Märkte fördern die lokale Gemeinschaft, indem sie einen Treffpunkt schaffen, an dem sich Bürger nach der Arbeit in entspannter Atmosphäre begegnen können. Zudem stärkt ein Feierabendmarkt die lokale Wirtschaft, da regionale Produzenten, Händler und Handwerker ihre Waren direkt an die Einwohner verkaufen können, was die Wertschöpfung in der Region fördert.
Darüber hinaus trägt der Markt zur Belebung des öffentlichen Raums bei und bietet der Bevölkerung eine attraktive Möglichkeit, frische, lokale Produkte zu kaufen. Ein Markt, der regelmäßig stattfindet, zum Beispiel einmal pro Quartal, sorgt für Abwechslung und kulturelle Vielfalt und unterstützt das nachhaltige Konsumverhalten, indem er den Fokus auf regionale und saisonale Produkte legt. Solche Veranstaltungen fördern den Austausch und das Gemeinschaftsgefühl und steigern gleichzeitig die Attraktivität unserer Gemeinde für Anwohner und Besucher.
Die IV PRO und weitere Vereine und Institutionen sollten in die Konzeptionierung eingebunden werden. Insbesondere der Einzelhandel sollte intensiv in das Konzept involviert sein.
Antrag: Bestandsanalyse aller gemeindlichen Liegenschaften
19. Oktober 2024
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, der Haupt- und Finanzausschuss möge beschließen, die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, alle gemeindlichen Liegenschaften einer Bestandsanalyse zu unterziehen und diese in einem Abstand von fünf Jahren fortzuschreiben.
Begründung:
Die Gemeindeverwaltung sollte aus Sicht der BfL-Fraktion eine Bestandsanalyse aller Liegenschaften der Gemeinde vornehmen und regelmäßig aktualisieren, um eine effektive Bewirtschaftung und strategische Planung zu ermöglichen. Eine solche Analyse bietet einen vollständigen Überblick über den Zustand (insbesondere den energetischen Zustand), den Nutzungsgrad und den finanziellen Wert der Liegenschaften. Dadurch können notwendige Instandhaltungen frühzeitig erkannt, Leerstände oder ungenutzte Flächen sinnvoll genutzt und zukünftige Investitionen besser geplant werden. Regelmäßige Aktualisierungen stellen sicher, dass Entscheidungen auf Basis aktueller Daten getroffen werden, was zu einer nachhaltigen Nutzung der Ressourcen und einer optimalen Verwaltung des Gemeindeeigentums beiträgt. Bei der Erstellung sollte analog zum Straßen- und Wegekonzept der Verwaltung vorgegangen werden.
Antrag: Berichterstattung bzgl. der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts im Ausschuss für Umwelt und Energie
19. Oktober 2024
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie den Tagesordnungspunkt „Berichterstattung der Gemeindeverwaltung bzgl. der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts“. Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes berichtet die Gemeindeverwaltung hinsichtlich der folgenden Fragen:
1.) Wo steht die Gemeinde Langerwehe in der Umsetzung unseres Klimaschutzkonzepts?
2.) Welche Maßnahmen wurden seit dem Beschluss des Klimaschutzkonzepts umgesetzt, um die festgelegte THG-Minderungsquote zu erreichen?
Ferner beantragt die BfL-Fraktion, der Ausschuss für Umwelt und Energie möge beschließen, dass die Gemeindeverwaltung den Ausschuss halbjährlich hinsichtlich der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts unterrichtet.
Begründung:
Es ist wichtig, dass die Gemeindeverwaltung den zuständigen Fachausschuss regelmäßig über die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts unterrichtet, um Transparenz und Kontrolle zu gewährleisten. So kann der Ausschuss die Fortschritte überwachen, eventuelle Anpassungen oder Maßnahmen vorschlagen und sicherstellen, dass die gesetzten Klimaziele eingehalten werden. Regelmäßige Berichte ermöglichen eine kontinuierliche Evaluierung der Wirksamkeit der Maßnahmen und fördern eine nachhaltige und verantwortungsvolle Entwicklung unserer Gemeinde im Sinne des Klimaschutzes.
Antrag: Kostenaufstellung Wohnmodulanlage Am Parir
19. Oktober 2024
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt den Tagesordnungspunkt „Kostenaufstellung Wohnmodulanlage Am Parir“ in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes stellt die Kämmerei eine aktuelle Kostenaufstellung sämtlicher Kosten (inklusive der Baunebenkosten) des Projekts „Wohnmodulanlage Am Parir“ vor.
Begründung:
Die Gemeindeverwaltung sollte dem zuständigen Fachausschuss eine Kostenaufstellung für das abgeschlossene Bauprojekt „Wohnmodulanlage Am Parir“ vorlegen, um Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. Der Fachausschuss muss überprüfen können, ob das Projekt im Rahmen des genehmigten Budgets geblieben ist, die Mittel sachgemäß verwendet wurden und eventuelle Abweichungen nachvollziehbar sind. Dies stärkt das Vertrauen in die Verwaltung und ermöglicht eine fundierte Entscheidungsgrundlage für künftige Projekte. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Feststellung des Kreises Düren als untere Kommunalaufsichtsbehörde, dass der Bürgermeister seinen Informationspflichten beim Projekt „Wohnmodulanlage Am Parir“ gegenüber dem Rat der Gemeinde nicht hinreichend nachgekommen war.
Antrag: Einrichtung eines eigenen Ortsvorstehers für Hamich
19. Oktober 2024
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, der Rat möge beschließen, den § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Langerwehe dahingehend zu ändern bzw. anzupassen, dass die Ortschaft Hamich einen eigenen Ortsvorsteher erhält.
Begründung:
1.) Spezifische Bedürfnisse und Interessen: Jede Ortschaft hat seine eigenen, lokalen Besonderheiten und Herausforderungen. Diese können in Bezug auf Infrastruktur, soziale Strukturen, Traditionen oder wirtschaftliche Bedingungen stark variieren. Ein eigener Ortsvorsteher in Hamich kann sich gezielt und intensiv um die spezifischen Belange seiner Ortschaft kümmern und die dort lebenden Bürger besser vertreten.
2.) Nähe zur Bevölkerung: Ein eigener Ortsvorsteher in Hamich kennt die Menschen vor Ort, ihre Anliegen und Wünsche. Durch die persönliche Nähe kann er direkt und schnell reagieren, die Sorgen der Bürger verstehen und effektiv vermitteln. Die Bürger wiederum fühlen sich besser vertreten, wenn ihr Vertreter aus ihrer unmittelbaren Gemeinschaft kommt.
3.) Effektivere Verwaltung und Kommunikation: Durch die Aufteilung der Verantwortlichkeiten auf zwei Ortsvorsteher (Hamich einerseits, Heistern, Schönthal und Wenau andererseits) wird die Verwaltung effizienter, da sich jeder auf seinen Ortsteil konzentrieren kann. Dies erleichtert auch die Kommunikation zwischen den Bürgern und der Gemeindeverwaltung. Der Ortsvorsteher fungiert als Bindeglied und kann Anliegen schneller an die zuständigen Stellen weiterleiten.
4.) Förderung von Identität und Gemeinschaft: Jeder Ortsteil hat seine eigene Identität, Traditionen und Veranstaltungen. Ein eigener Ortsvorsteher stärkt das Gemeinschaftsgefühl und die lokale Identität, da er als Symbol und Ansprechpartner für den jeweiligen Ortsteil dient. Dies fördert den Zusammenhalt und die Eigenständigkeit der Ortsteile.
5.) Partizipation und demokratische Mitbestimmung: Indem jeder Ortsteil einen eigenen Ortsvorsteher wählt, wird die demokratische Partizipation gestärkt. Die Bürger haben eine direkte Möglichkeit, Einfluss auf die Politik und Entscheidungen in ihrem Umfeld zu nehmen. Dies trägt zu einem stärkeren Vertrauen in die lokale Politik und zu einer besseren Identifikation mit der Gemeinde bei.
Antrag: Ausstattung von vier Spielplätzen in der Gemeinde Langerwehe mit Sandspielzeugkisten
29. September 2024
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit stellen wir, die Bürger für Langerwehe (BfL), den Antrag, vier ausgewählte Spielplätze in der Gemeinde Langerwehe mit Sandspielzeugkisten auszustatten. Ziel dieses Projektes ist es, den Spielspaß auf den Spielplätzen zu erhöhen und den Zugang für Familien flexibler zu gestalten.
Begründung:
Es kommt häufig vor, dass Familien oder Einzelpersonen spontan die Spielplätze besuchen, jedoch kein Spielzeug dabei haben. Um solche spontanen Besuche zu erleichtern und den Kindern dennoch ein voll- ständiges Spielangebot bieten zu können, schlagen wir vor, auf vier Spielplätzen der Gemeinde fest instal- lierte Sandspielzeugkisten aufzustellen. Dies ermöglicht es den Kindern, direkt vor Ort auf das notwendige Spielmaterial zugreifen zu können.
Favorisierte Ortsteile:
Wir schlagen vor, die Sandspielzeugkisten auf Spielplätzen in den folgenden Ortsteilen aufzustellen: Merode, Luchem, Geich, Hamich
Diese Ortsteile wurden von uns favorisiert, da sie stark frequentierte Spielplätze haben, die von vielen Familien genutzt werden.
Vorgehensweise:
Die BfL wird die Kisten sponsern und die Anfertigung von robusten Holzboxen in Auftrag geben, die bereits in anderen Kommunen erfolgreich im Einsatz sind.
Die Aufstellung der Sandspielzeugkisten soll im Frühjahr 2025 erfolgen.
Für die fachgerechte Aufstellung und Sicherung der Boxen bitten wir um die Unterstützung der Gemeindeverwaltung Langerwehe. Diese soll gewährleisten, dass die Boxen sicher und vandalismussicher montiert werden.
Die Sandspielzeugkisten können dann durch Privatspenden der Anwohner und Eltern gefüllt werden, um den Kindern eine Vielzahl an Spielsachen zur Verfügung zu stellen.
Ziele des Projekts:
Flexibilität und Spontaneität: Eltern und Kinder sollen die Spielplätze auch ohne eigenes Sandspielzeug besuchen können.
Attraktivitätssteigerung: Durch die Bereitstellung von Sandspielzeug wird der Besuch der Spielplätze attraktiver gestaltet.
Gemeinschaftsförderung: Das Projekt fördert die Gemeinschaft und sorgt dafür, dass die Spielplätze stärker frequentiert werden.
Wir bitten den Ausschuss um Zustimmung zu unserem Antrag und die Unterstützung durch die Gemeindeverwaltung bei der Umsetzung dieses Projektes.
Stellungnahme der BfL-Fraktion zum Tagesordnungspunkt „Antrag auf Vorprüfung vom 09.07.2024 zum beantragten Bürgerbegehren Schweinewiese“ in der Sondersitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe am 04.09.2024
4. September 2024
"Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
zunächst möchten wir Ihnen, Herr Bürgermeister, dazu gratulieren, dass Ihre Verzögerungs- und Hinhaltetaktik der vergangenen acht Monate das von Ihnen gewünschte Ergebnis – nämlich die Unzulässigkeit des beantragten und geplanten Bürgerbegehrens in Sachen Wohnmodulanlage Schweinewiese – herbeigeführt hat.
Es ist unbegreiflich, dass das Bürgerbegehren aufgrund vermeintlicher formaler Mängel heute abgelehnt werden soll. Diese Entscheidung stellt nicht nur eine Enttäuschung für die vielen engagierten Bürgerinnen und Bürger dar, die ihre Stimme für dieses Anliegen erhoben haben, sondern behindert auch den dringend notwendigen politischen Diskurs, der in einer Demokratie unerlässlich ist.
Bürgerbegehren sind ein zentrales Element der direkten Demokratie und bieten den Menschen die Möglichkeit, sich aktiv in die politischen Entscheidungen ihrer Gemeinde oder Stadt einzubringen. Dass dieses wichtige Instrument nun durch formale Hürden ins Leere läuft, wirft Fragen auf, ob nicht der Wille der Bürgerinnen und Bürger wichtiger ist als bürokratische Detailfragen. Es ist nicht hinnehmbar, dass berechtigte Anliegen der Bevölkerung durch derartige formale Einwände unterdrückt werden.
Natürlich sind rechtliche Vorgaben wichtig, um die Integrität und den ordnungsgemäßen Ablauf eines Bürgerbegehrens zu gewährleisten. Allerdings sollte die Anwendung dieser Vorgaben nicht dazu führen, dass die demokratische Willensbildung behindert wird. In diesem Fall scheint es, dass die Form über den Inhalt gestellt wurde, was dem eigentlichen Ziel eines Bürgerbegehrens – nämlich die Förderung des Dialogs und die Vertretung der Bürgerinteressen – widerspricht.
Ein Bürgerbegehren kann trotz des Verweises auf bereits geschlossene Verträge unter bestimmten Umständen dennoch rechtlich zulässig sein. Die BfL-Fraktion sieht hier entgegen der von der Gemeindeverwaltung eingeholten rechtlichen Stellungnahmen sehr wohl Ansätze, die die Verwaltung und die rechtlichen Stellungnahmen hätten rechtlich würdigen können:
Erstens: Die Verwaltung hätte – mit Blick auf das bereits im Raum stehende Bürgerbegehren – die Abstimmung im Bürgerbegehren abwarten müssen, bevor sie verbindliche Verträge einging. Was uns am meisten schockiert: In der Sondersitzung des Rates am 06.06.2024 hat der Bürgermeister auf unsere Nachfrage „Hat ein erneutes Bürgerbegehren überhaupt noch Aussicht auf Erfolg?“ ein ganz klares „Ja!“ geantwortet. Doch lediglich elf Tage nach der Sondersitzung – also am 11.06.2024 – beauftragte die Verwaltung die MILAN damit, das entsprechende Bauunternehmen mit der Errichtung der Unterkunft auf der Schweinewiese zu beauftragen und den entsprechenden Zuschlag zu erteilen. Und zwei Tage, bevor die Initiatoren des neuen Bürgerbegehrens am 09.07.2024 überhaupt ihren Antrag auf Vorprüfung stellen, versendet der Bürgermeister jeweils am 05.07.2024 Anfragen an den Städte- und Gemeindebund (im Übrigen ein Lobbyverband der Kommunen in Deutschland) und die Kommunalaufsicht, um sich dort Rückendeckung für sein Vorgehen zu holen.
Zweitens: Die Verwaltung hätte die geschlossenen Verträge bei Vertragsabschluss mit Klauseln versehen können, die eine Kündigung oder einen Rücktritt bei geänderten politischen Umständen oder bei einem Bürgerentscheid erlauben würden. In diesem Fall hätten die Verträge im Sinne des Bürgerbegehrens aufgelöst oder geändert werden können. Das von der Verwaltung in Auftrag gegebene Gutachten kommt auf Seite 5 selbst zu der Feststellung, dass der geschlossene Vertrag weder ein Rücktritts- noch ein Anpassungsrecht beinhaltet habe.
Drittens: Aus Sicht unserer Fraktion beschränkt das Vorgehen der Verwaltung in dieser Angelegenheit die Mitbestimmungsrechte der Bürger in unangemessener Weise – begonnen bereits damit, dass die Ausgangsdebatte über die Wohnmodulanlage und ihren Standort hinter verschlossenen Türen im nicht-öffentlichen Teil des Rates vollzogen wurde. Hieraus ergeben sich unseres Erachtens stark eingeschränkte Bürgerrechte durch die getroffenen Entscheidungen. Deshalb ist es für uns fragwürdig, ob die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens einer verwaltungsrechtlichen Prüfung vor Gericht standhalten würde.
Viertens: Nach wie vor wird von der Verwaltung suggeriert, dass die Entscheidung, eine Modulbauanlage auf der Schweinewiese zu bauen, alternativlos sei. Mit einem Betrag in Höhe von 3,3 Millionen Euro, den uns die Modulanlage voraussichtlich kosten wird, hätte man aus unserer Sicht auf dem Immobilienmarkt Einiges bewerkstelligen können, um für eine dezentrale Unterbringung der Menschen Sorge zu tragen. Diese hätte für die Integration der Menschen diverse Vorteile gebracht.
Fünftens: Auch wenn das Bürgerbegehren formal nicht zulässig wäre, könnte durch den Dialog mit den Anwohnerinnen und Anwohnern eine Lösung gefunden werden, die den Zielen des Bürgerbegehrens entgegenkommt. Hier hätten etwa eine Anpassung oder Ergänzung der bestehenden Verträge erwirkt werden können. Doch der Bürgermeister versteckt sich seit Monaten hinter juristischen Spitzfindigkeiten, um das Bürgerbegehren mit aller Macht zu verhindern. Wenn Sie, Herr Bürgermeister, doch der Überzeugung sind, richtig zu handeln, warum haben Sie dann Angst vor dem Bürgerbegehren?
Es wäre wünschenswert gewesen, wenn seitens des Bürgermeisters und der Verwaltung eine Möglichkeit gefunden worden wäre, die Mängel im Dialog mit den Initiatoren zu beheben oder zumindest konstruktive Vorschläge zu machen, wie das Anliegen in einer modifizierten Form doch noch vorgebracht werden kann. Die Ablehnung eines Bürgerbegehrens aus formalen Gründen sollte immer die letzte Option sein, nachdem alle anderen Wege ausgeschöpft wurden.
Wir appellieren daher weiterhin an den Bürgermeister und die Verwaltung, den Bürgerinnen und Bürgern nicht das Gefühl zu geben, dass ihr Engagement und ihre Stimme unerwünscht sind. Ein erneuter, offener und respektvoller Dialog sollte angestrebt werden, um den politischen Diskurs zu fördern und gemeinsam Lösungen zu finden, die im Interesse aller stehen.
Der politische Diskurs ist das Herzstück unserer Demokratie, und wir sollten alles daran setzen, ihn zu fördern, statt ihn durch Formalitäten zu ersticken.
Gerne möchten wir noch einige Worte an die Kollegen des Rates richten, die uns im Nachgang an die letzte Sondersitzung des Rates im vergangenen Juni unmittelbar in den Sozialen Netzwerken für unseren Standpunkt angegriffen haben.
Es ist bedauerlich und zutiefst besorgniserregend, dass sachliche Argumente, die unsere Fraktion im Rahmen der politischen Diskussion vorgebracht hat, von Ratskollegen als rechtsextremistisch diffamiert werden. Dieser Vorwurf entbehrt jeder Grundlage und dient offensichtlich dazu, eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Argumenten zu vermeiden.
In einer Demokratie ist der offene Austausch von Meinungen und Ideen essenziell. Unterschiedliche Perspektiven und Standpunkte sollten nicht nur toleriert, sondern auch respektiert und ernsthaft diskutiert werden. Es ist ein Grundpfeiler unserer politischen Kultur, dass wir uns auf der Basis von Argumenten, Fakten und Vernunft auseinandersetzen, anstatt Andersdenkende durch Diffamierungen oder pauschale Vorwürfe zu delegitimieren.
Die Anschuldigung, sachliche Argumente als rechtsextremistisch abzustempeln, stellt nicht nur eine Verletzung unserer persönlichen Integrität dar, sondern gefährdet auch die demokratische Debattenkultur insgesamt. Wenn politische Parteien dazu übergehen, unliebsame Meinungen mit derart schwerwiegenden Vorwürfen zu belegen, wird ein Klima der Angst und Einschüchterung geschaffen, das den offenen Diskurs untergräbt. Dies kann dazu führen, dass wichtige Themen nicht mehr sachlich diskutiert, sondern aus Angst vor Stigmatisierung vermieden werden.
Wir „Bürger für Langerwehe“ stehen für eine Politik, die sich an Fakten orientiert, sich den realen Herausforderungen stellt und Lösungen im Interesse unserer Gemeinde entwickelt.
Wir fordern daher unsere Ratskollegen auf, sich auf eine inhaltliche Diskussion zu konzentrieren, statt unangebrachte und diffamierende Unterstellungen zu verbreiten. Nur durch respektvollen und faktenbasierten Dialog können wir gemeinsam Lösungen für die Herausforderungen finden, vor denen unsere Gesellschaft steht. Eine Entschuldigung gegenüber unserer Fraktion ist daher bereits seit längerem überfällig.
Abschließend möchten wir den Initiatoren des Bürgerbegehrens unseren tiefen Dank aussprechen. Ihr Mut und Ihr unermüdliches Engagement haben gezeigt, wie wichtig es ist, sich für die Belange unserer Gemeinschaft einzusetzen. Dank Ihrer Initiative wurde eine wichtige Diskussion angestoßen, die das Bewusstsein für unser gemeinsames Anliegen geschärft hat. Ihr Einsatz ist ein starkes Zeichen für gelebte Demokratie und ein Vorbild für uns alle."
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, CDU, BfL, Bündnis 90/Die Grünen, GAL: Kloster Schwarzenbroich als touristische Attraktion in der Gemeinde Langerwehe
+++Update: Antrag angenommen+++
7. Juni 2024
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir bitten darum, diesen Antrag auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Kultur, Tourismus und Sport zu setzen.
Im Arbeitskreis Tourismus wurde am 4.6.2024 die Situation rund um die Ruine Kloster Schwarzenbroich besprochen.
Der Förderverein Kloster Schwarzenbroich hat sich zum Ziel gesetzt, die baulichen Überreste des Klosters der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Die Klosterruine könnte in der Gemeinde Langerwehe ein weiteres touristisches Highlight darstellen. Leider scheint es derzeit Probleme mit verschiedenen Genehmigungsbehörden zu geben, die einen Fortgang des Projektes derzeit verhindern oder verzögern.
Der Arbeitskreis Tourismus regt daher an, dass der Ausschuss für Kultur, Tourismus und Sport beschließen möge:
Die Verwaltung wird beauftragt, den derzeitigen Sachstand des Projektes Klosterruine Schwarzenbroich zu ermitteln, die involvierten Genehmigungsbehörden zu kontaktieren und über die möglichen Hemmnisse und Lösungswege im Ausschuss für Kultur, Tourismus und Sport zu berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Ludwig Leonards Winfried Welter
Fraktionsvorsitzender SPD Fraktionsvorsitzender CDU
Tim Schmitz Chris Andrä
Fraktionsvorsitzender BfL Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Grüne
Hans-Jürgen Knorr
Fraktionsvorsitzender GAL
Stellungnahme der BfL-Fraktion in der Sondersitzung des Rates am 06.06.2024 zum Thema Zulässigkeitsprüfung des eingereichten Bürgerbegehrens "Schweinewiese"
6. Juni 2024
"Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die vorgelegte Verwaltungsvorlage zum Thema „Zulässigkeitsprüfung des eingereichten Bürgerbegehrens“ und das darin enthaltene Rechtsgutachten machen uns „Bürger für Langerwehe“ sprachlos, aber nicht still.
Zunächst werden die Bürgerinnen und Bürger, die den mutigen Schritt gegangen sind, ein Bürgerbegehren in Sachen Wohnmodulanlage auf der „Schweinewiese“ auf den Weg zu geben, über Monate hinweg von der Verwaltung hingehalten. Und dann soll das Bürgerbegehren mit einem Wimpernschlag mit dem hier vorgelegten Rechtsgutachten der beauftragten Anwaltskanzlei aus Köln vom Tisch geräumt werden.
Jeder, der sich bereits mit Verwaltungsrecht auseinandergesetzt hat, weiß, dass in einem Gutachten zunächst die formelle und daraufhin die materielle Rechtmäßigkeit geprüft werden. In der hier erfolgten Prüfung kommt das Gutachten schnell zu dem Schluss, dass sich die Begründung des Bürgerbegehrens „als unvollständig“ erweise. Dies mag mit Blick auf Rechtsprechung und Kommentierung formaljuristisch eine vertretbare Meinung sein. Aber hier wird vollkommen aus dem Blick gelassen, dass das Bürgerbegehren von juristischen Laien verfasst worden ist.
Setzen wir als Rat der Gemeinde Langerwehe den Maßstab an, dass jedes Bürgerbegehren perfekt und zu 100 Prozent juristisch wasserdicht formuliert ist, dann müsste jeder Bürger, der ein Bürgerbegehren anstrebt, einen Verwaltungsrechtler für viel Geld zu Rate ziehen. Was wäre die Folge? In Zukunft würde sich wahrscheinlich kein Bürger mehr trauen, über ein Bürgerbegehren überhaupt noch nachzudenken.
Der § 26 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW sagt in Satz 4: „Die Verwaltung ist in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft ihren Bürgern bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens behilflich.“ Und was erleben wir hier aktuell? Der Bürgermeister und die Verwaltung tun alles daran, den Bürgerinnen und Bürgern so viele Steine wie möglich in den Weg zu legen – von Hilfe und Zusammenarbeit keine Spur.
Im Gesamtergebnis kommt das vorgelegte Gutachten zu dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren „unzulässig“ sei und den „durch die Rechtsprechung vorgegebenen Anforderungen nicht gerecht“ werde. Wir haben vollstes Verständnis dafür, dass bei der Durchführung eines Bürgerbegehrens juristisch sauber gearbeitet werden muss, damit wir uns als Gemeinde nicht angreifbar machen. Aber wir können auch nachvollziehen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger, die dieses Bürgerbegehren auf den Weg gebracht haben, im Stich gelassen fühlen.
Die Verwaltung hat den Bürgern des Bürgerbegehrens gegenüber versichert, dass das Gutachten objektiv sei und die Verwaltung keinen Einfluss auf die Auswahl des Rechtsanwalts durch die beauftragte Anwaltskanzlei aus Köln gehabt habe. Dass der begutachtende Anwalt ein Parteifreund der Verwaltungsspitze ist, hinterlässt trotzdem einen faden Beigeschmack.
Im Kontext des hier vorgelegten Bürgerbegehrens möchten wir aber auch noch einmal etwas grundsätzlicher Natur zu diesem Thema loswerden: Gerne versuchen einzelne Akteure im Rat der Gemeinde, unsere Fraktion in die „rechte Ecke“ zu stellen, weil wir dem Bürgermeister und der Verwaltung bei der Errichtung der Wohnmodulanlage auf der „Schweinewiese“ nicht blind folgen. So war im Mitteilungsblatt vom 18. Mai 2024 in einer Stellungnahme des Bürgermeisters zu lesen: „Die Bezirksregierung Arnsberg bestimmt über ein Rechenmodul [Anm. BfL: Es müsste „Rechenmodell“ heißen], wie viele Personen genommen werden müssen. Wir sind verpflichtet, gesetzeskonform zu entscheiden und zu handeln. Daran halten sich in Langerwehe fast alle Parteien und auch ich als Bürgermeister.“
Um dies auch hier für den Letzten klarzustellen: Die „Bürger für Langerwehe“ stehen hinter den im Land geltenden Gesetze! Gesetze, welche von Parteifreunden der hier im Rat befindlichen Fraktionen, selbst erlassen werden. Hier vor Ort spricht man dann aber gerne von „Wir müssen ja!“
Wir sind uns unserer Verantwortung zu jeder Zeit bewusst. Wir nehmen nämlich die Bedenken unserer Bürgerinnen und Bürger ernst! Und legen den Finger dort, wo es nötig ist, in die Wunde. Der Bürgermeister und die Verwaltung müssen sich damit abfinden, dass wir unteranderem die Standortwahl der in Rede stehenden Wohnmodulanlage in Frage stellen. Aufgezeigte Alternativen aus der Bevölkerung und Politik werden mit für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbaren Argumenten weggewischt. Es werden Gründe gegen diese Vorschläge ins Felde geführt, die anderswo keine Hindernisse darstellen.
Weiterhin möchten wir klarstellen, dass die BfL den Prozess des Bürgerbegehrens als gelebte Demokratie wahrnimmt und dies ausdrücklich – unabhängig von dem Ergebnis – unterstützt.
Abschließend noch einige Worte an die Bürgerinnen und Bürger des Bürgerbegehrens: Vielen Dank für Ihr Engagement in dieser Angelegenheit! Auch wenn die übrigen Fraktionen der Verwaltung am heutigen Abend bedauerlicherweise folgen sollten, können wir Sie nur ermutigen, nicht aufzugeben."
Antrag: Bericht über die Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
+++Update: Antrag umgesetzt+++
1. Juni 2024
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in den vergangenen Monaten kam durch die Kämmerei immer wieder zur Sprache, dass die Gemeindeverwaltung die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) zu Gast hatte. Aus diesem Grunde interessiert sich die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe über den Ausgang dieser Prüfung. Es wird daher beantragt, das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25. Juni 2024 zu setzen und hierzu vorab im Rahmen einer Verwaltungsvorlage die folgenden Fragen zu beantworten:
1.) In welchem Zeitraum erfolgte die Prüfung der GPA?
2.) Was war der konkrete Anlass der Prüfung der GPA?
3.) Welche Bereiche der Gemeindeverwaltung waren Inhalt der Prüfung der GPA?
4.) Welchen Fragestellungen ist die GPA im Rahmen ihrer Prüfung nachgegangen?
5.) Zu welchen Ergebnissen kam die GPA im Rahmen ihrer Prüfung?
6.) Liegt der Verwaltung bereits ein Abschlussbericht der Prüfung der GPA vor? Wenn ja, bitten wir um Bereitstellung des Berichts (gerne auch im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung).
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Antrag: Einstellung eines Klimamanagers bzw. einer Klimamanagerin ab dem Haushaltsjahr 2025
+++Update: Beschluss wurde geändert in: Fördermanager soll prüfen, ob es Fördermöglichkeit gibt; einstimmig zugestimmt und dann neue Abstimmung+++
12. Mai 2024
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Klimaschutz ist in der jetzigen Zeit ein wichtiges gesellschaftliches und politisches Thema. Dies sollte auch in Langerwehe der Fall sein. Leider wurde die damalige Klimaschutzmanagerin trotz einer 60-Prozent-Förderung im September 2023 nicht weiter beschäftigt. Seit diesem Zeitpunkt fühlt sich in der Verwaltung niemand mehr für das Thema Klima verantwortlich. Das erstellte Klimakonzept wird sträflich vernachlässigt.
Aus diesem Grunde beantragen wir, der Umweltausschuss möge in seiner nächsten Sitzung am 18.06.2024 Folgendes beschließen:
1.) Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem 01.01.2025 die Stelle eines Klimamanagers bzw. einer Klimamanagerin wieder einzurichten und diese schnellstmöglich zu besetzen.
2.) Der künftige Fördermittelmanager bzw. die Fördermittelmanagerin wird beauftragt zu prüfen, ob es für diese Stelle eine entsprechende Förderung gibt.
3.) Die Kämmerei wird beauftragt, die Stelle für die kommenden Jahre in den Haushalten und Stellenplanungen zu berücksichtigen.
Nochmaliger Antrag: Organisation eines Sportfestes anlässlich der Neueröffnung des Sportstadions
+++Update: Antrag abgelehnt bei 14 Nein: SPD 5 Nein; CDU 6 Nein; Grüne 2 Nein; Gal 1 Nein, Ja 1 Bfl 1 Enthaltung FDP+++
12. Mai 2024
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
am 08.11.2023 hatte die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, zur Eröffnung des Stadions ein Sportfest für alle Bürger zu organisieren. Neben den Feierlichkeiten sollten die Bürger unter anderem die Möglichkeit erhalten, das Sportabzeichen abzulegen und es sollte ein Gemeindepokal unserer vier Fußballvereine ausgespielt werden.
Hier hätten die Gemeinde, die Schulen, die VfL-Leichtathletik-Abteilung und zu guter Letzt die vier Fußballvereine beteiligt werden können. Sponsoren hätten das Fest mitfinanzieren können - eine großartige Eröffnung für das Stadion und ein Tag, der jährlich hätte wiederholt werden können. Für eine Gemeinde, die sich in Zukunft mehr auf den Tourismus spezialisieren möchte, ein guter Aufschlag.
Die Gemeindeverwaltung selbst hat dann im Januar und Februar 2024 einen Gegenvorschlag erarbeitet: Es soll die kreisweite Qualifikation des Landessportfests im Stadion Langerwehe stattfinden. Eine jährlich wiederkehrende Veranstaltung der Schulen des Kreises.
In der anstehenden Sitzung haben SPD und CDU deutlich gemacht, dass sie unseren Vorschlag ablehnen und den Vorschlag der Gemeinde bevorzugen. Wir haben daraufhin unseren Antrag zurückgezogen.
Im Laufe der Diskussion stellte sich dann heraus, dass das geplante Sportfest bereits in den Mittagsstunden enden wird – es handele sich ja auch um eine Schulveranstaltung.
Dies passte den Fraktionen von SPD und CDU dann auch nicht – wie sollte man dann selbst zur Eröffnung zugegen sein!? Deshalb beschloss der Ausschuss, dass noch in den Abendstunden desselben Wochentags ein Empfang für die Ratsvertreter stattfinden soll. Dies nahm die die Verwaltung dann zähneknirschend hin.
Mittlerweile ist der Tag der geplanten Eröffnung - mit Blick auf den Baufortschritt - nicht mehr zu halten und muss auf einen Termin nach den Sommerferien verlegt werden.
Dies bietet uns die Chance, den Antrag der BfL-Fraktion erneut zu diskutieren:
Die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, der Ausschuss für Kultur, Tourismus und Sport möge in seiner Sitzung am 04.06.2024 Folgendes beschließen:
1. Der Ausschuss für Kultur, Tourismus und Sport beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, ein Sportfest anlässlich der Neueröffnung des Sportstadions zu organisieren. Dieses soll an einem Wochenendtag stattfinden und allen Bürgern zugänglich sein. Neben den Festlichkeiten soll den Bürgern die Möglichkeit eingeräumt werden, das Sportabzeichen abzulegen. Die Verwaltung plant das Fest in Zusammenarbeit mit den Schulen und der VfL-Leichtathletik-Abteilung. Für die (Teil-)Finanzierung des Sportfestes werden Sponsoren gesucht.
2. Im Rahmen oder zum Abschluss des Sportfestes soll die Ausspielung eines Gemeindepokals stattfinden. Hierzu nimmt die Verwaltung mit den vier Fußballvereinen der Gemeinde Kontakt auf und bespricht dies mit den Vereinen (welche Mannschaften, in welchem Modus und in welchem Format hier gegeneinander angetreten werden, ist Teil der Verhandlung mit den Vereinen).
Anfrage: Multifunktionales Sportfeld (Kleinfeld) an der sog. Schweinewiese
4. April 2024
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
mit großem Interesse verfolgt die BfL-Fraktion Ihre öffentlichen Statements auf den Social Media-Kanälen der Gemeindeverwaltung und die darin getätigten Äußerungen hinsichtlich der Errichtung eines „multifunktionalen Sportfeldes (Kleinfeldes)“ an der sog. Schweinewiese.
Wir machen von unserem schriftlichen Fragerecht Gebrauch und möchten hiermit gerne Folgendes in Erfahrung bringen:
1.) Wann wurde (bitte unter Nennung der Verwaltungsvorlage und des Datums der Niederschrift des Rates der Gemeinde Langerwehe) der entsprechende Beschluss gefasst, ein multifunktionales Sportfeld an der Schweinewiese zu errichten?
2.) Wenn es diesen Beschluss nicht gibt, warum suggerieren Sie der Bevölkerung, dass ein solcher bereits gefasst worden sei?
3.) Bitte leiten Sie uns die konkreten Pläne, die gesamte Kostenaufstellung und die angestrebte Finanzierung für das Kleinfeld schriftlich zu.
Stellungnahme der BfL-Fraktion im Umweltausschuss am 21.03.2024
21. März 2024
"Holt uns die Entscheidung des Bürgermeisters und der beiden großen Fraktionen SPD und CDU, die Klimamanagerin nicht weiter zu beschäftigen, jetzt schon ein?! Wir, die BfL, sind der Meinung: Ja!
Seitdem die Stelle der Klimamanagerin nicht mehr besetzt ist, fühlt sich in der Verwaltung offensichtlich niemand mehr für Bereich Klima und Energie verantwortlich. Notwendige Arbeiten werden entweder gar nicht gemacht oder wurden zu einem viel späteren Zeitpunkten erledigt, so dass entsprechende Fördergelder (Wärmeplanung ca. 65.000, drei Schwerpunkte aus dem Klimaschutzkonzeptes: ca. 250.000 Euro) verloren gingen.
Anfragen von außen, die in den Bereich Klimaschutz fallen, können nicht beantwortet werden, weil sich niemand in der Verwaltung dafür verantwortlich fühlt.
Der EMS-Manager, der laut Präsentation der Gemeinde deutlich Geld sparen sollte, ist ebenfalls bis heute nicht gefunden worden und ob dieser noch gefördert wird, kann der aktuellen Beschlussvorlage nicht entnommen werden.
So werden wir die uns gesteckten Ziele bei der CO2-Einsparung nicht erreichen.
Es hätte noch vieles gegeben, was die zu 60 Prozent geförderte Klimamanagerin hätte umsetzen können.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Klimamanagerin war Ihnen direkt unterstellt und nach der Nicht-Weiterbeschäftigung sind wir der Ansicht, dass Sie sich diesem Thema des Klimaschutzes hätten persönlich annehmen müssen. Das haben Sie in keiner Weise gemacht. Wo ist Ihre Vision bezüglich des Klimaschutzes in Langerwehe? Wo ist Ihre Stellungnahme, wie es in Langerwehe ohne Klimaschutzmanagerin weitergehen soll? Oder war die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes nur ein „Nice to have“?!
Sie reden immer davon, dass wir nicht genügend Geld in der Kasse haben und erhöhen Jahr für Jahr sowohl die Grundsteuer B als auch die Gewerbesteuer. Fördereinnahmen werden hier in Langerwehe sträflich vernachlässigt. Eine von uns geforderte Förderaufstellung, die einmal zeigen würde, wie viel Geld denn Langerwehe mit Fördergelder eingenommen hat, wurde, obwohl von der Kämmerin versprochen, bis jetzt nicht erstellt.
Ja, es soll jetzt endlich ein Fördermittelmanager oder eine Fördermittelmanagerin, der oder die schon lange überfällig ist, eingestellt werden. Aber in Langerwehe ist es leider so, dass Stellen, die sich selber bezahlen oder sogar noch Geld in die Gemeindekasse bringen, entweder abgebaut (siehe Klimamanagerin) oder viel zu spät geschaffen werden.
Wir fragen uns sehr oft, warum geht es bei anderen Gemeinden, aber nur in Langerwehe nicht? Beispielsweise wird das Hoesch-Stadion in Kreuzau laut Presse mit 2,6 Mio. Euro gefördert. Unser Stadion wird dagegen aus der Bildungspauschale finanziert, weil wir mit unserem völlig aus der Zeit gefallenen Konzept keine Fördermittel akquirieren konnten.
Wir wissen auch, dass es viel Mut, Vision und Arbeit bedarf, die alten Personal- und Verwaltungsstrukturen aufzubrechen. Aber es muss sich in Langerwehe, angefangen vom Klimaschutz bis hin zu den Finanzen, dringend etwas ändern."
Antrag: Nachkalkulation und Reporting Umbau „Immobilie Hauptstraße 231“
+++Update: Antrag abgelehnt: SPD 6 Nein; CDU 6 Nein; BfL 2 Ja; Gal 1 Ja, Grüne 2 Ja+++
16. März 2024
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Rat hat in seiner Sitzung vom 06.03.2024 beschlossen, die Immobilie Hauptstraße 231 zu erwerben und die Verwaltung beauftragt, diese zu einem MFH umzubauen.
Hierzu müssen Zeichnungen, Pläne, viele Anträge, Leistungsverzeichnisse etc. erstellt werden. Nach diesen Planungen müssen Aufträge vergeben, Bauzeitenpläne erstellt, Gewerke kontrolliert und abgenommen werden.
Sprich, neben den Kosten für den Erwerb, Nebenkosten, Gebühren für Genehmigungen etc., Kosten der Firmen (von A wie Abrissunternehmen bis Z wie Zaunanlagenbauer), werden hier sehr viele Arbeitsstunden in der Verwaltung anfallen.
Da diese Gesamtkosten zur Kalkulation für die Mietpreise genommen und das ganze Objekt als Muster für zukünftige Immobilienkäufe genutzt werden soll, beantragt die BfL-Fraktion hiermit, der Bauausschuss möge in seiner nächsten Sitzung Folgendes beschließen:
Der Ausschuss für Bau-, Verkehrs- und Planungsangelegenheiten beschließt, dass die Verwaltung alle Kosten inklusive der Arbeitsstunden festhält und diese Aufstellung, samt eines kurzen Berichtes über den Fortschritt des Objektes, quartalsweise dem Bauausschuss vorlegt. Diese Aufstellung soll ferner die voraussichtlichen Zahlen für das Folgequartal enthalten. In der quartalsmäßigen Berichterstattung soll der aktuelle Planungsstand gem. HOAI Anlage 10 aufgeführt sein. Alle Dokumente zu den Grundleistungen und den erbrachten besonderen Leistungen sind in der Anlage aufzuführen.
Antrag: Ergänzung Stellplatzsatzung
+++Update: Antrag abgelehnt bei 5 Nein SPD, 5 Nein CDU, 2 Nein Bündnis 90/Grüne, 1 Nein Gal; zugestimmt 2 BFL; Enthaltung 1 (Unger)+++
14. Februar 2024
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, die Verwaltung möge in der kommenden Sitzung des Ausschuss für Bau, Verkehr- und Planungsangelegenheiten am 07.03.2024, den Antrag auf die auf die Tagesordnung zu setzen. Vielen Dank für Ihre Mühen.
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss beschließt, die Stellplatzsatzung um folgenden Passus in der Anlage zu erweitern:
1.2.1
Öffentlich-geförderte Wohnungen in Mehrfamilienhäuser (ab 3 WE)
Stellplätze für PKW
0,5 Stpl. je WE < 75 qm; 1,0 Stpl. je WE > 75qm
Abstellplätze für Fahrräder
1 Stpl. je WE
Begründung: Mit dieser Ergänzung passen wir uns etwas der StellplatzVO NRW an
und erleichtern dadurch den dringend benötigten sozialen Wohnungsbau.
Antrag: Begehung der Grundschulen in der Gemeinde Langerwehe zur IST-Aufnahme im Rahmen des kommenden Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz an Grundschulen
+++Update: Antrag abgelehnt bei BfL 1 Ja, FDP 1 enthalten, Gal, Grüne, CDU und SPD dagegen+++
2. Februar 2024
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, der Ausschuss für Jugend, Soziales, Bildung und Demografie möge beschließen, dass die Ausschussmitglieder gemeinsam mit weiteren Fraktionsvertretern und der Verwaltung eine Begehung der Grundschulen und deren Schulhöfe in der Gemeinde Langerwehe zur IST-Aufnahme im Rahmen des kommenden Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz an Grundschulen durchführen.
Ziel der Begehung soll sein, den derzeitigen IST-Zustand zu ermitteln und gleichzeitig Ideen zu entwickeln, wie die Räumlichkeiten durch ein verändertes Konzept optimaler genutzt werden können. Alle Ideen werden von der Verwaltung aufgenommen und zu einem späteren Zeitpunkt auf Machbarkeit geprüft. Im Rahmen der Begehung der Grundschulen fertigt die Verwaltung eine Niederschrift an, die dem Ausschuss im Nachgang zur Kenntnisnahme vorgelegt wird.
Antrag: Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Langerwehe vom 01.12.2006
+++Update: Antrag abgelehnt bei 8 Nein: SPD 4 Nein, CDU 3 Nein, GAL 1 Nein; Die Grünen 1 Ja, BfL 2 Ja+++
2. Februar 2024
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, HFA und Rat mögen beschließen, dass die Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Langerwehe vom 01.12.2006 im Rahmen einer Änderungssatzung um den folgenden Passus ergänzt wird:
„Die Anwohnerinnen und Anwohner, deren Straßen von Bauarbeiten betroffen sind, die mehr als zwei Monate in Anspruch nehmen, werden für die Gesamtdauer der Bauarbeiten von den Straßenreinigungsgebühren befreit.“
Antrag: Änderung der Geschäftsordnung
+++Update: Antrag einstimmig angenommen+++
2. Februar 2024
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, dass § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Gemeinde Langerwehe durch den Rat wie folgt geändert wird:
„Die Niederschriften sollen den Ratsmitgliedern 10 Arbeitstage nach der Sitzung übersendet werden. Die Übersendung erfolgt in der Form, in der die Einladung erfolgt ist. Dabei ist sicherzustellen, dass unberechtigte Dritte keinen Zugriff auf den Teil der Niederschrift nehmen können, der in der nichtöffentlichen Sitzung behandelt wurde.“
Sollte eine Frist von 10 Arbeitstagen als nicht ausreichend betrachtet werden, bittet die BfL-Fraktion, dass die Verwaltungsvorlage aufführt, welche Gründe dagegen sprechen und darüber hinaus eine als ausreichend betrachtende Frist aufgeführt wird.
Antrag: Förderprogramme in der Gemeinde Langerwehe
+++Update: Antrag erledigt+++
2. Februar 2024
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, dass die Verwaltung im kom- menden Haupt- und Finanzausschuss berichtet, welche Förderprogramme die Gemeinde konkret in Anspruch genommen hat oder in Anspruch nehmen wird. Dieser Bericht soll in folgender textlicher Ausführung geschehen, sodass sich die Fraktionen über die abge- schlossenen, in Umsetzung befindlichen und geplanten (bereits beantragte, aber noch nicht bewilligte) Förderprojekte informieren können.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Übersicht der Förderprogramme der Verwaltung zur Kenntnis.
Stellungnahme der BfL-Fraktion zum Thema Modulbauanlage "Schweinewiese"
14. Dezember 2023
"Liebe Verwaltung,
vielen Dank für das Erstellen dieses Konzeptes.
Wir alle hier – also Verwaltung und Gemeinderat – planen hier, unsere Pflichtaufgaben umzusetzen bzw. wir beleuchten und diskutieren gar mehrere Szenarien und Möglichkeiten.
Wir als Rat sollen dies nun beraten und beschließen. Somit würden auch wir stur die von Land und Bund vorgegebenen Anweisungen befolgen.
Anschließend sollen wir noch „grünes Licht“ für den Neubau von zwei weiteren millionenschweren Modulanlagen geben?!
Und wenn wir uns nicht für neue Unterkünfte entscheiden, dann ist die Gemeinde gezwungen, die Schul- und Sporthallen für diesen Zweck zu nutzen – soweit der Druck auf die Ratsmitglieder.
Dass wir zu wenig Wohnraum und auch zu wenig Personal in der Verwaltung haben, wurde erkannt – dafür sind wir zuständig, also wird hier fleißig investiert.
Müssen wir uns als gewählte Volksvertreter aber nicht auch folgende Fragen stellen:
Haben wir genug Krankenhausbetten? Genügend Ärzte und genügend Pflegepersonal in den Kliniken? Genügend niedergelassene Ärzte? Genügend Kinderärzte? Fachärzte auch?
Haben wir genug Kitaplätze? Genügend Personal in den Kitas? Haben wir Spezial-Teams zur besseren Integration und Verbesserung der Sprachkenntnisse in den Kitas?
Haben wir genügend Schulplätze? Sind unsere Schulen ausreichend instandgehalten? Haben wir genügend Lehrer? Haben wir genügend speziell ausgebildetes Personal zur besseren Integration an den Schulen?
Haben wir genügend Polizeibeamte und Justizangestellte?
Haben wir genügend Dolmetscher und Lehrer für zusätzliche Sprachkurse?
Und zu guter Letzt: Sind all unsere Kassen so gut gefüllt, dass wir dies auch alles bezahlen können? Oder stehen uns massive Steuer- und Abgabenerhöhungen für alle Bürger ins Haus?
Auf meine oben genannten Punkte haben wir als Gemeinderat wenig bis keinen Einfluss; hier sind Kreis, Land und Bund gefragt.
Ich wundere mich nur, welche Parteien in Kreis, Land und Bund regieren?! Das können doch nicht die Gleichen wie bei uns im Rat sein, oder doch? Diese Parteien würden ihre Basis doch nicht so im Regen stehen lassen, oder doch!? Oder hat die Basis in unserer Gemeinde und auch in anderen Kommunen gar nichts gegen die aktuelle Vorgehensweise??
Wir sehen die Sorgen der geflüchteten Menschen – und eines sei gesagt: Diese sind die Letzten, die etwas für diese Situation können!
Wir als Gemeinde sind sicherlich – nach den geflüchteten Menschen – das schwächste Glied in der Kette. Wir werden von Kreis, Land und Bund allein gelassen und sind nicht mal ansatzweise finanziell und personell so ausgestattet, dass wir diese Aufgabe meistern können.
Wir haben es in unserem Namen stehen: Bürger FÜR Langerwehe. Eben deswegen haben wir auch unsere Gemeinde im Blick und sagen, dass es ein klares Signal des Schwächsten nach oben geben muss: Wir können die „Kette“ nicht mehr zusammenhalten! Ihr müsst den Druck von der „Kette“ nehmen, sonst reißt sie!
Ein stures Abnicken, getreu dem Motto „Da können wir ja nichts machen. Das kommt von oben!“, ist ein absolut falsches Signal und läuft auf eine Zerreißprobe der Menschen in unserer Gemeinde hinaus. Solange wir alles mitmachen, wird sich niemand genötigt fühlen, etwas zu ändern.
Und ich möchte mit einem Zitat enden, welches sehr gut zu unserer heute zu fällenden Entscheidung passt:
„Es muss aber auch gefragt werden, wann es unverantwortlich ist, weitere Menschen aufzunehmen, weil ein Obdachbieten und eine Integration nicht mehr leistbar sind, da Wohnraum, Sachmittel, Fläche, Personal etc. fehlen.
Weiteren Fragen, die wir uns stellen müssen, sind z. B. Fragen, wann das sozial verträgliche Maß, das eine Gemeinde mit ihren Bürgern leisten kann, erreicht ist und wann sich Hilfsbereitschaft umkehrt? Wir sind der Ansicht, dass zu unseren Aufgaben als ehrenamtliche Politiker auch die Aufgabe zählt, die Stimmungen in der Bevölkerung aufzufangen und das Wohl aller Bürger im Blick zu haben.“
… so gesagt von Katja Bäcker, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Gemeinde Inden, in ihrer Stellungnahme im dortigen Rat vom 28.09.2023.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit."
Andreas Reitler, BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe
14.12.2023
Antrag: Straßenname Neubaugebiet „Dreieck am Mühlenweg“
+++Update: Antrag angenommen bei 12 Ja: SPD 6, CDU 1, BfL 2, Gal 2 ,Grüne 1; Nein 4 CDU; Enth. 1 CDU+++
13. November 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, die Verwaltung möge in der kommen- den Sitzung des Ausschuss für Kultur, Tourismus und Sport am 23.11.2023, das o.g. Thema als Tischvorlage auf die Tagesordnung zu setzen. Eine Dringlichkeit ist nicht gegeben - bei den wenigen Tagesordnungspunkten freuen wir uns, wenn Sie, der Vorsitzende und am Ende der Ausschuss die Tischvorlage zulassen. Vielen Dank für Ihre Mühen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Tourismus und Sport beschließt, den Straßennamen im Neubaugebiet „Dreieck am Mühlenweg“ auf „Wilhelm-Sauer-Ring“ festzulegen.
Begründung:
Wilhelm Sauer war von 1964, bis zur Auflösung im Jahre 1972, Mitglied des Rates der Gemeinde Jüngersdorf. 1970 wurde er zum stellvertretenden Bürgermeister Jüngersdorf/Stütgerloch gewählt.
Herr Sauer lebte von 1959, bis zu seinem Tod im Jahre 2015, in der Barbarastraße - direkt hinter dem entstehenden Neubaugebiet.
Antrag: Stärkung der unterjährigen Finanzsteuerung und Aufstellung aller gemeindlichen Kredite
+++Update: Der Antrag wurde zur Kenntnis genommen, BfL-Fraktion wird hier nachfassen+++
8. November 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, der Haupt- und Finanzausschusses möge Folgendes beschließen:
1.) Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die unterjährige Finanzsteuerung mit Stichtag 30. Juni eines Haushaltsjahres in Form eines „Unterjährigen Finanzberichts“ dem Haupt- und Finanzausschuss in der August-/September-Sitzung des laufenden Haushaltsjahres vorzulegen.
2.) Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung bis Ende des Jahres 2023, auf Grundlage der WZV-Vorlage eine Aufstellung sämtlicher gemeindlichen Kredite aufzustellen und künftig im jeweiligen Vorbericht eines jeden Haushaltsentwurfs aufzunehmen.
Begründung:
Ein unterjähriger Finanzbericht soll eine möglichst frühzeitige Prognose des zu erwartenden Jahresergebnisses für das laufende Haushaltsjahr abgegeben werden. Die Prognosen sollen hierbei auf einer unterjährigen Finanzdatenauswertung für die einzelnen Monate basieren. Zeitgleich soll durch die Einbindung der Budgetverantwortlichen in das Berichtswesen sichergestellt werden, dass der gesamte Kenntnisstand der Verwaltung zum Berichtszeitpunkt in die Prognose einfließt.
Ein solcher unterjähriger Finanzbericht würde ferner das Fragenaufkommen der Fraktionen gegenüber dem Bürgermeister und der Kämmerei erheblich reduzieren.
Die Verwaltung der Gemeinde Inden legt den zuständigen Gremien einen solchen unterjährigen Finanzbericht regelmäßig vor. Die hiesige Gemeindeverwaltung könnte sich an diesem Finanzbericht orientieren (der aktuelle Finanzbericht ist dem vorliegenden Antrag als Beispiel beigefügt, vgl. Anlage 1). Die Verwaltung der Gemeinde Inden hat den unterjährigen Finanzbericht dem dortigen Fachausschuss mit Vorlage vom 10.07.2023 vorgelegt.
Eine regelmäßige Aufstellung sämtlicher gemeindlicher Kredite würde die von der BfL-Fraktion bereits seit langem geforderte Transparenz in dieser Angelegenheit schaffen. Die Gemeindeverwaltung könnte sich hier am Vorgehen des Wasserleitungszweckverbands (WZV) Langerwehe orientieren. Der WZV geht hier besonders transparent vor (vgl. Anlage 2).
Hier kann der Antrag als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Antrag: Organisation eines Sportfestes anlässlich der Neueröffnung des Sportstadions
+++Update: Antrag von allen Fraktion mit Ausnahme der BfL-Fraktion abgelehnt+++
8. November 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, der Ausschuss für Kultur, Tourismus und Sport möge Folgendes beschließen:
Der Ausschuss für Kultur, Tourismus und Sport beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, ein Sportfest anlässlich der Neueröffnung des Sportstadions zu organisieren. Im Rahmen des Sportfestes werden die vier Fußballvereine im Gemeindegebiet zu einem Fußballturnier geladen. Ferner soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geboten werden, das Sportabzeichen abzulegen. Für die (Teil-)Finanzierung des Sportfestes werden Sponsoren gesucht.
Begründung:
Die Neueröffnung des Sportstadions stellt für die Gemeinde einen Meilenstein dar. Dies sollte als Anlass genommen, die Neueröffnung des Sportstadions mit allen Bürgerinnen und Bürgern zu feiern. Ein Sportfest stellt hierfür den perfekten Rahmen dar. In diesem Rahmen könnte interessierten Bürgerinnen und Bürger das Sportabzeichen abgenommen werden. Darüber hinaus könnte ein Fußballturnier organisiert werden, bei dem die vier im Gemeindegebiet ansässigen Fußballvereine die Gelegenheit erhalten, gegeneinander anzutreten. Dies würde das Interesse an dem Sportfest steigern. Eine (Teil-)Finanzierung könnte durch das Anwerben von Sponsoren erfolgen, um die Belastung für den Gemeindehaushalt möglichst gering zu halten.
Antrag: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung
+++Update: Antrag einstimmig angenommen+++
24. Juli 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, der Ausschuss für Umwelt und Energie möge in seiner kommenden Sitzung Folgendes beschließen:
Der Ausschuss für Umwelt und Energie beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung bis Ende 2023 zu stellen. Nach Zusage der 100 %-Förderquote wird die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans umgehend an einen fachkundigen externen Dienstleister vergeben.
Begründung:
Wärme- und Kälteversorgung macht rund die Hälfte des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs aus – dementsprechend groß ist das vorhandene Einsparpotenzial. Die Klimaziele des Bundes können nur erreicht werden, wenn auch die Wärmewende gelingt. Für dieses Gelingen spielen die Kommunen eine entscheidende Rolle. Um die Städte, Gemeinden und Landkreise auf dem Weg zur Wärmewende zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Kommunalrichtlinie – das größte Breitenförderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) – erweitert. Mit der überarbeiteten Richtlinie, die zum 1. November 2022 in Kraft tritt, wird kommunale Wärmeplanung zu einem Förderschwerpunkt.
Mit dem neuen Förderschwerpunkt wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister gefördert. Die Wärmeplanung soll in Kommunen die Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen bzw. den Prozess dafür anstoßen. Mithilfe der Wärmeplanung wird der zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt. Das schafft Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteure.
Der Wärmeplan muss neben einer Bestandsanalyse auch eine Energie- und Treibhausgasbilanz inklusive einer räumlichen Darstellung enthalten. Dazu gehört außerdem eine Potenzialanalyse zur Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen beziehungsweise lokalen Potenzialen von Erneuerbaren Energien. Für zwei bis drei Fokusgebiete, die kurz- und mittelfristig prioritär zu behandeln sind, sind zusätzlich konkrete, räumlich verortete Umsetzungspläne zu erarbeiten. Auch die Beteiligung relevanter Verwaltungseinheiten, ein passendes Controlling sowie eine Verstetigungs- und Kommunikationsstrategie sollen in die Planung integriert werden.
Einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen, wird über die Kommunalrichtlinie mit besonders attraktiven Förderquoten unterstützt. Bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen eine 90 %-Förderung erhalten. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren profitieren sogar von einer 100 %-Förderung. Voraussetzung für die Förderung der kommunalen Wärmeplanung: Es liegt noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vor.
Hier kann der Antrag als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Antrag: Digitalisierungsbeauftragte in den Gemeinden – Vortrag durch einen Vertreter der KDVZ Rhein-Erft-Rur
+++Update: Antrag umgesetzt+++
24. Juli 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, die Verwaltung möge einen Vertreter der KDVZ Rhein-Erft-Rur in die nächste Sitzung des Ausschusses für Strukturwandel, Gemeindeentwicklung, Wirtschaft und Digitales zwecks eines Vortrags zum Thema „Digitalisierungsbeauftragte in den Gemeinden“ einladen. Der Ausschuss möge daraufhin Folgendes beschließen:
Der Ausschuss für Strukturwandel, Gemeindeentwicklung, Wirtschaft und Digitales nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, mit der KDVZ nach einer Lösung zu suchen, das „Digitalisierungsmanagement“ gemeinsam mit anderen Kommunen im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit aufzubauen.
Begründung:
Zwischenzeitlich sind mehrere Kommunen in der Region (u. a. Kreuzau, Aldenhoven, Vettweiß, Hürtgenwald, Inden), nicht zuletzt wegen der notwendigen Erfüllung der Aufträge aus dem Online-Zugangs-Gesetz (OZG), zu der Erkenntnis gelangt, dass das Thema Digitalisierung einen hohen Stellenwert einnimmt und der besonderen Beachtung und Betrachtung bedarf. IT-Medien sind bereits seit langer Zeit auf einem favorisierten Weg und auch heute unverzichtbar.
Allerdings schreitet das Thema zwischenzeitlich so vehement voran, dass ein Digitalisierungsmanagement aus Sicht der BfL-Fraktion auch für die Gemeinde Langerwehe notwendig erscheint. Diese Arbeiten können aber von Seiten des vorhandenen Personals nicht hinreichend geleistet werden. Da im Grundsatz alle Kommunen hiervon betroffen sind, gibt es eine Initiative, diese Aufgabe (ähnlich wie z. B. der Schulsupport oder auch das Archivwesen) interkommunal zu lösen. Ein Vertreter der KDVZ sollte daher in der nächsten Sitzung des Digitalausschusses zu den diesbezüglichen Planungen im Verbandsgebiet berichten.
Hier kann der Antrag als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Antrag: Öffentliche Bekanntmachungen im Mitteilungsblatt – Änderung der Hauptsatzung
+++Update: Antrag zurückgezogen+++
14. Mai 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, der Rat möge Folgendes beschließen:
Der § 16 Abs. 3 a) der Hauptsatzung der Gemeinde Langerwehe wird wie folgt geändert:
„Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden vollzogen durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus der Gemeinde Langerwehe, Schönthaler Str. 4, für die Dauer von mindestens einer Woche, wobei gleichzeitig im Internet (unter der Internetadresse www.langerwehe.de) auf den Anschlag hingewiesen wird. Die öffentlichen Bekanntmachungen werden darüber hinaus obligatorisch im Mitteilungsblatt für die Gemeinden Inden und Langerwehe veröffentlicht. Alle Fristen, die sich durch diese Bekanntmachungen ergeben, beginnen erst mit dem Tag des Erscheinens des Mitteilungsblattes.“
Begründung:
Auch in der heutigen Zeit der Digitalisierung gibt es noch immer zahlreiche Menschen in unserer Gemeinde, die keinen Zugang zum Internet haben und/oder nicht in der Lage sind, zur Bekanntmachungstafel am Rathaus zu gelangen – sei es wegen Gebrechlichkeit, Behinderung oder weil sie nicht motorisiert sind. Diese Menschen werden mit dem derzeitigen Zustand des § 16 Abs. 3 a) der Hauptsatzung ausgegrenzt. Über die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt, das jedem Haushalt im 14-tägigen Rhythmus zugestellt wird, erreicht die Gemeindeverwaltung jedoch die gesamte Bevölkerung unserer Gemeinde.
Hier kann der Antrag als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Antrag: Prüfung der Errichtung sog. „Storchenwiesen“
+++Update: Im Bauausschuss einstimmig angenommen+++
23. April 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, der Ausschuss für Bau, Verkehr und Planungsangelegenheiten möge Folgendes beschließen:
Die Verwaltung prüft bereits bestehende Flächen und mögliche Flächen in den Neubaugebieten, um dort sog. Storchenwiesen anzulegen. Die Verwaltung berichtet in einer der kommenden Ausschusssitzungen über die Ergebnisse der Prüfung. Zudem soll ermittelt werden, welche Kosten der Gemeinde für die Errichtung der Storchenwiesen entstehen und wie sich ein Eigenanteil von interessierten Bürgern auswirken würde.
Begründung:
Es ist eine schöne Tradition, einen Baum für Kinder zu pflanzen. Diese könnte man aus Sicht der BfL-Fraktion aufgreifen, indem Gemeindeflächen als sog. „Storchenwiesen“ ausgewiesen werden. Diese Flächen sollen für Obstbäume geeignet sein, ausreichend Platz bieten und für jedermann zugänglich sein. Man könnte sie als Begegnungsstätte, mit Bänken und Tischen oder aber als reine Blühwiesen anlegen. Im Idealfall werden diese Flächen bereits durch die Gemeinde gepflegt. Bei der Planung, Festlegung der Baumarten und Pflege der Bäume könnte der LUNA e.V. einbezogen werden.
Interessierte Eltern können auf diesen Flächen Obstbäume pflanzen lassen – natürlich gerne auch für ältere Kinder. Anfragen hierzu könnten bis Ende Februar eines Jahres durch die Verwaltung gesammelt werden. Im Frühjahr könnte unter Einbindung von Vereinen, Politik und Verwaltung ein kleines Fest organisiert werden, bei dem die Bäume durch die Gemeinde gepflanzt werden. Anschließend können Bürger sich wieder für das darauffolgende Jahr anmelden. Der Kostenanteil für die Eltern könnte, als Beispiel, 50 Euro betragen – für den Baum, das Pflanzen und eine Namensplakette. Ebenfalls könnte man zu Spenden für die Bänke und Tische aufrufen und diese dann mit den Namen der Spender versehen.
Die Storchenwiesen wären ein Mehrwert für unsere Gemeinde. Wir schaffen neue Begegnungsstätten und haben einen positiven Effekt auf Umwelt und Natur. Die Storchenwiesen sollten durch die Gemeinde auf der Website, im Mitteilungsblatt und in den Social-Media-Kanälen beworben werden.
Hier kann der Antrag als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Haushaltsrede der BfL-Fraktion zum Doppelhaushalt 2023/2024
21. April 2023
Gehalten von Tim C. Schmitz, Vorsitzender der BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe, in der Ratssitzung vom 20. April 2023. Es gilt das gesprochene Wort:
"Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
machen wir uns nichts vor. Ein kurzer Blick in den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf für einen Doppelhaushalt 2023/2024 zeigt, dass die Gemeinde Langerwehe mit dem Rücken zur Wand steht. Jahrzehntelanges Missmanagement auf allen politischen Ebenen haben uns in diese Situation manövriert. Und keine politische Couleur hat sich hierbei mit Ruhm bekleckert – egal, ob Schwarz, Rot, Grün oder Gelb.
Das Grundproblem der defizitären Haushalte vieler Kommunen ist nach wie vor die mangelhafte Finanzausstattung durch Bund und Land.
Die meisten Städte und Gemeinden sind finanziell schlichtweg mit den Aufgaben, die ihnen übertragen wurden und werden, überfordert. Die Kommunen zahlen für Beschlüsse, die auf Bundes-, Landes- oder Kreisebene getroffen werden. Einen finanziell adäquaten Ausgleich bekommen sie dafür aber allzu oft nicht oder nicht in ausreichendem Maße.
Die jüngst von der Bundesregierung getroffene Entscheidung bezüglich der Verbesserungen beim Wohngeldbezug mag hierfür nur ein typisches Beispiel sein. Hier wird zusätzlicher Personalaufwand für die Kommunen erforderlich sein, der von den Gemeinden und damit über die Gemeindesteuern letztendlich von unseren Bürgerinnen und Bürgern zu finanzieren ist. Einen Ausgleich dafür gibt es nicht.
Dieses Beispiel macht deutlich, dass die zukünftige Entwicklung unseres Gemeindehaushalts, und damit auch die Entwicklung unserer Steuerhebesätze maßgeblich abhängig sind von einer von Bund und Land zu erbringenden auskömmlichen Finanzierung der Kommunen für die ihr von dort übertragenen Aufgaben. Stichwort ist hier das sog. Konnexitätsprinzip.
Als „Bürger für Langerwehe“ fordern wir daher vom Land NRW ein Gemeindefinanzierungsgesetz, das unserer Kommune die Finanzierung ihrer kommunalen Selbstverwaltung ermöglicht.
Das bisher von der Landesregierung praktizierte Verfahren über „Fördertöpfe“ ist nicht zielführend. Ein solches Verfahren bindet viel Personal mit dem Aufspüren, Beantragen und Genehmigen von Fördermitteln und mag allenfalls dazu dienen, eine Landesregierung ins schöne Licht zu rücken, wenn wieder mal werbewirksam ein Förderscheck überreicht wird.
Die schnelle Überweisung von zweckgebundenen Mitteln mit anschließend zu erbringendem Verwendungsnachweis wäre hier sicherlich deutlich hilfreicher.
Ein weiteres Problem für unsere Haushaltslage sind die kaum von den Kommunen zu beeinflussenden, in den letzten Jahren immer wieder ansteigenden Kreis- und Jugendamtsumlagen.
Bei einem gesamten Aufwandsvolumen unseres Haushaltes in Höhe von rund 38 Millionen Euro betragen die Kreisumlage im Jahr 2023 knapp acht Millionen Euro und die Jugendamtsumlage rund 7,8 Millionen Euro. Die Transferaufwendungen an den Kreis Düren stellen somit die größte Aufwandposition im Haushalt dar. Auch in den nächsten Jahren sind weitere Steigerungen der Kreis- und insbesondere der Jugendamtsumlage sehr wahrscheinlich.
Heute nun soll die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Gemeinde Langerwehe für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 beschlossen werden.
Auch im Jahr 2023 sind die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen immer noch präsent – wenn auch nicht mehr in der Intensität der Vorjahre. Zusätzlich ergeben sich Belastungen aus den Folgen des Ukraine-Krieges, die sich sowohl im Rahmen der Unterbringung von Schutzsuchenden als auch in Mehrbelastungen durch Energiekosten, Zinserhöhungen und genereller Inflation für alle Bürgerinnen und Bürger bemerkbar machen. Es ergeben sich dadurch letztlich auch Belastungen für die kommunalen Haushalte, die heute kaum absehbar sind.
Der Gesetzgeber hat das bereits bestehende „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten“ daher um die Isolierung der kriegsbedingten Schäden erweitert.
Kritiker bezeichnen dieses Gesetz gerne als „Bilanztrickserei“. Selbstverständlich gibt es gute Argumente dafür, dass dieses Gesetz kritisch zu sehen ist. Aber letzten Endes ist dieses Gesetz der einzige rettende Strohhalm, den die Landesregierung uns aktuell hinhält. Sollten wir also diesen Strohhalm ausschlagen und somit in Kauf nehmen, dass uns nichts anderes übrigbleibt, als horrende Steuererhöhungen zu beschließen, um das erhebliche Haushaltsdefizit auszugleichen?
Es mag sein, dass es einzelne politisch Handelnde gibt, die solche Erhöhungen in Kauf nehmen möchten. Aber dies ist mit den „Bürgern für Langerwehe“ nicht zu machen. Mit Blick auf die eben bereits erwähnten Mehrbelastungen durch Energiekosten, Zinserhöhungen und genereller Inflation ist es unsere Verantwortung, die steuerliche Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger und die hier ansässigen Unternehmen so gering wie möglich zu halten.
Ja, es ist bedauerlich, dass nach dem vorliegenden Haushaltsentwurf mit einer jährlichen Erhöhung des Hebesatzes in der Grundsteuer B von 60 Punkten pro Jahr bis einschließlich 2026 geplant werden muss. Gäbe es aber die Möglichkeit von Isolierungen derzeit nicht, würden wir von Erhöhungen in einem noch nie dagewesenen Ausmaß sprechen.
Aus diesem Grunde wird die BfL-Fraktion dem vorgelegten Entwurf des Doppelhaushalts – wenn auch zähneknirschend – zustimmen.
Am heutigen Tag ist es vollkommen unklar, wie sich die Einkommenssteuer- und Umsatzsteueranteile unter den Ausläufern der Corona-Pandemie und den Belastungen des Ukraine-Krieges weiterentwickeln werden. Aber die aktuell in der Erschließung befindlichen Neubaugebiete und das bald an der L12n entstehende Gewerbegebiet lassen uns hoffen, dass wir im Laufe der Jahre ein deutliches Plus auf der Einnahmenseite verzeichnen können.
Und wir möchten noch einmal an die Landesregierung appellieren, ein Gemeindefinanzierungsgesetz zu erlassen, das auch seinen Namen verdient. Denn eines muss uns klar sein: Aus eigener Kraft werden die Kommunen in NRW nicht mehr aus dieser Misere herauskommen.
Doch schließen möchten wir diese Rede mit zwei Einträgen ins Hausaufgabenheft der Verwaltung.
Erstens: Es kann aus Sicht der BfL-Fraktion nicht sein, dass vergleichbare Kommunen mit ähnlichem Personalschlüssel in der Verwaltung es schaffen, ihren Haushaltsentwurf im November vorzulegen und zu Beginn des Haushaltsjahres unmittelbar beschlossen zu haben. Auch die Gemeinde Langerwehe muss hierzu künftig in der Lage sein.
Zweitens: Bereits unsere Vorgängerfraktion hat größtmögliche Transparenz bei den Gemeindefinanzen gefordert. Als BfL-Fraktion erwarten wir, dass immer alle Zahlen – insbesondere die eines Haushaltsentwurfs –allen Bürgerinnen und Bürgern zeitnah, vollständig und leicht auffindbar zur Verfügung gestellt werden.
Die BfL-Fraktion bedankt sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, insbesondere bei unserer Kämmerin Frau Dick, für die Erarbeitung des Doppelhaushalts 2023/2024 und die gute Unterstützung bei den Haushaltsberatungen."
Antrag: Künftige Veröffentlichung eines „Taschenhaushalts“
+++Update: Der Ball liegt bei der Verwaltung+++
25. März 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, der Haupt- und Finanzausschuss möge Folgendes beschließen:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass die Verwaltung beauftragt wird, nach jeweiliger Verabschiedung des Haushalts einen sog. „Taschenhaushalt“ auf der Website, den Social-Media-Accounts der Gemeinde und im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.
Begründung:
Das Haushaltsrecht wird traditionell als das Königsrecht des Rates bezeichnet und der Haushalt bildet die Basis für die politische Ausrichtung einer Kommune. Die Entscheidungen, die im Haushaltsplan getroffen werden, betreffen jeden Bürger der Gemeinde. Nicht nur deshalb ist der Grundsatz der Öffentlichkeit ein elementarer Verfahrensgrundsatz des kommunalen Haushaltsrechts. Die zunehmenden Belastungen durch die Krisen der vergangenen Jahre und zu erwartende Einschränkungen bei öffentlichen Ausgaben in der Zukunft machen es umso drängender, durch größtmögliche Transparenz der öffentlichen Finanzen, Konflikte zu versachlichen und die Legitimität politischen Handelns zu erhöhen.
Der von unseren Ratsmitgliedern im April 2021 beantragte und zwischenzeitlich implementierte „interaktive Haushalt“ war und ist ein Quantensprung in Sachen Transparenz des Gemeindehaushalts. Er hilft Ratsmitgliedern wie Bürgern, sich einen detaillierten Überblick über den Haushalt zu verschaffen. Doch viele Bürger möchten sich einen groben Überblick darüber, was mit ihren gezahlten Steuern passiert, verschaffen, ohne sich in die Tiefen des Haushalts „graben“ zu müssen. Abhilfe würde hier ein sog. „Taschenhaushalt“ schaffen. Ein positives Beispiel für einen solchen „Taschenhaushalt“ hat die Gemeinde Nörvenich geschaffen. Deren „Taschenhaushalt“ kann hier eingesehen werden: https://www.noervenich.de/rathaus/Taschenhaushalt-2023.pdf.
Die Bürger können sich mit diesem „Taschenhaushalt“ innerhalb weniger Minuten einen groben Überblick über die wichtigsten Kennziffern des Gemeindehaushalts verschaffen, ohne sich langwierig durch das Haushaltsdokument oder den „interaktiven Haushalt“ klicken zu müssen.
Wir wissen um die hohe Belastung der Kämmerei. Die Erstellung des „Taschenhaushalts“ wäre jedoch mit geringem Aufwand jährlich umsetzbar.
Eine jährliche Veröffentlichung des „Taschenhaushalts“ im Mitteilungsblatt würde es insbesondere auch der älteren Bevölkerung ermöglichen, sich „offline“ und ohne großen Aufwand über die Gemeindefinanzen zu informieren.
Hier kann der Antrag nebst Anlage als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Antrag: Teilnahme am Stadtradeln 2023
+++Update: Antrag einstimmig angenommen+++
8. März 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, der Ausschuss für Bau, Verkehr und Planungsangelegenheiten möge in seiner nächsten Sitzung Folgendes beschließen:
Der Ausschuss für Bau, Verkehr und Planungsangelegenheiten empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Gemeinde Langerwehe beim diesjährigen STADTRADELN anzumelden.
Begründung:
Beim Wettbewerb STADTRADELN geht es darum, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob man bereits jeden Tag mit dem Rad fährt oder bislang eher selten mit dem Rad unterwegs ist. Jeder Kilometer zählt – erst recht, wenn man diesen sonst mit dem Auto zurückgelegt hätte.
Die Teilnehmer werden vielleicht durch diesen Wettbewerb feststellen, dass man sein Auto öfters stehen lassen oder sogar ganz abschaffen kann – was dem Klima und der Verkehrssituation in unserer Gemeinde zugutekommen würde. Jeder Kilometer, der nicht mit dem Auto, sondern mit dem Rad gefahren wird, spart 140 g Treibhausgase.
Dieser Wettbewerb hilft mittels der STADTRDELN-App ferner auch der Gemeindeverwaltung. Die App zeichnet die gefahrenen Strecken anonymisiert auf. Auf diese Weise kann ausgewertet werden, wo und wie sich der Radverkehr in der Gemeinde abspielt. Diese Daten können der Gemeindeverwaltung helfen, künftige Planungen der Radinfrastruktur in der Gemeinde zu verbessern.
Die Kosten für diesen Wettbewerb betragen für unsere Gemeinde 1.340,00 Euro, wobei 80 Prozent dieser Kosten durch die Förderung des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen werden, da die Gemeinde Langerwehe Mitglied des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ ist.
Die Teilnahme an diesem Wettbewerb würde zwar nur einen kleinen Beitrag zu unserem gesteckten Ziel der CO2-Einsparung von 55 Prozent bis 2035 beitragen, aber auch viele kleine Schritte führen zum Ziel.
Weitere Infos zum STADTRADELN findet man auf der Website www.stadtradeln.de.
Hier kann der Antrag als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Antrag: Einführung von hybriden Sitzungen in Ausschüssen des Rates der Gemeinde Langerwehe
+++Update: Gemeindeprüfungsanstalt NRW prüft den Einsatz der Software+++
22. Januar 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, der Ausschuss für Strukturwandel, Gemeindeentwicklung, Wirtschaft und Digitales und der Rat mögen Folgendes beschließen:
1.) Der Rat beschließt, den § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Langerwehe um einen Absatz 5 zu erweitern, der wie folgt lautet:
„Gemäß § 58a GO NRW dürfen die Ausschüsse des Rates auch außerhalb der besonderen Ausnahmefälle nach § 47a Abs. 1 GO NRW hybride Sitzungen durchführen. Von diesem Recht ausgenommen sind die in § 57 Abs. 2 GO NRW genannten Ausschüsse. Dem jeweiligen Ausschuss bleibt die Entscheidung darüber vorbehalten. Der Beschluss darüber, ob eine Sitzung des Ausschusses als hybride Sitzung durchgeführt werden soll, ist mit einfacher Mehrheit zu fassen. Die Beschlussfassung soll so rechtzeitig gefasst werden, dass § 47 Abs. 2 GO NRW gewahrt werden kann. § 47a Abs. 2 Satz 3 und Abs. 4 GO NRW gilt entsprechend.“
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, das Zulassungsverfahren für Digitalsitzungen gemäß der „Verwaltungsvorschrift Anwendungszulassung Digitalsitzungen (VV AnwendZulDigiSi)“ mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW in die Wege zu leiten.
Begründung:
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass neue Formate digitaler Entscheidungsfindung auf verschiedensten Ebenen technisch möglich sind. Bereits vor der Corona-Pandemie gab es seit vielen Jahren Livestream-Möglichkeiten an den Plenartagen und bei Ausschusssitzungen des Europaparlaments, des Deutschen Bundestags und des Landtags Nordrhein-Westfalen, die einem großen Kreis von Interessierten eine Teilnahme an Sitzungen von Entscheidungsträgern ermöglichen.
Die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger der Gemeinde Langerwehe üben hauptberuflich eine andere Tätigkeit neben ihrem Ehrenamt aus. Dies erfordert, Familie, Beruf und Ehrenamt in Einklang zu bringen. Durch die Ermöglichung digitaler Ausschusssitzungen kann diese Herausforderung erleichtert werden. Bestehen flexible Möglichkeiten, an der kommunalen Gestaltung mitzuwirken, kann dies einen positiven Effekt auf die Bereitwilligkeit der Menschen hervorrufen, die sich gerne auf kommunaler Ebene einbringen wollen, dieses jedoch bisher aufgrund ihrer anderweitigen Eingebundenheit unterlassen haben. Folglich würde die ständige Möglichkeit digitaler Sitzungen Anreize schaffen, die Gemeindemitglieder stärker in die Entscheidungen einzubinden.
Die Einführung digitaler Sitzungsformen kann also auch nach der Pandemie auf kommunaler Ebene zur Erleichterung und zu einem höheren Engagement der Gemeindemitglieder führen.
Der Landtag NRW hat daher im April 2022 die GO NRW angepasst. Neben den Neuregelungen zur Einberufung von Sitzungen in besonderen Ausnahmefällen im neugeschaffenen § 47a GO NRW hat der Gesetzgeber auch die Möglichkeit geschaffen, unabhängig von den besonderen Ausnahmefällen hybride Sitzungen zu ermöglichen. Hierfür muss die Hauptsatzung angepasst werden. Die Ausschüsse können sodann mit einfacher Mehrheit beschließen, auch eine hybride Teilnahme zu erlauben. Davon ausgenommen sind die Pflichtausschüsse (also der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss).
Hier kann der Antrag als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Antrag: Mobile Filiale der Sparkasse Düren in allen Ortschaften der Gemeinde Langerwehe
+++Update: Antrag behandelt; Sparkasse wurde angesprochen und wird nun entscheiden, ob es Anfahrpunkte geben wird+++
22. Januar 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, der Ausschuss für Strukturwandel, Gemeindeentwicklung, Wirtschaft und Digitales und der Rat mögen Folgendes beschließen:
Der Rat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, Gespräche mit dem Vorstand der Sparkasse Düren zu führen, um den Anwohnern in möglichst allen Ortschaften der Gemeinde Langerwehe das Angebot der Mobilen Filiale zu ermöglichen. Die jeweiligen Haltestellen in den Ortschaften sind mit dem jeweiligen Ortsvorsteher abzustimmen.
Begründung:
Unsere Bevölkerung wird immer älter. Für Senioren – insbesondere für Senioren ohne Kfz und ohne Online-Zugang – ist es zunehmend eine Herausforderung, Bankgeschäfte zu erledigen. Je nach Wohnort ist die nächste Sparkassenfiliale teils einige Kilometer entfernt.
Die Mobile Filiale der Sparkasse Düren schafft hier Abhilfe. So steuert diese bereits seit einiger Zeit die Ortschaft Schlich am Freitagvormittag an. Alle anderen Ortschaften, die weit vom Hauptort und der dortigen Sparkassenfiliale entfernt sind, werden jedoch nicht angefahren (vgl. https://www.sparkasse-dueren.de/content/dam/myif/spk-dueren/work/dokumente/pdf/mobile-Filialen/mobile%20Filialen.pdf).
Eine feste Anlaufstelle für die Anwohner in den Ortschaften Hamich, Heistern, Geich/Obergeich, Pier/Jüngersdorf und Luchem wäre daher sehr zu begrüßen.
Hier kann der Antrag als PDF-Dokument herunterladen werden.
Antrag: Einführung eines „Mängelmelders“ auf der Website der Gemeinde
+++Update: Antrag einstimmig angenommen+++
22. Januar 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, der Ausschuss für Strukturwandel, Gemeindeentwicklung, Wirtschaft und Digitales und der Rat mögen Folgendes beschließen:
Der Rat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, einen „Mängelmelder“ auf der Website der Gemeinde zu implementieren.
Begründung:
Die Situation ist den meisten Bürgern bereits bekannt: Man sieht auf seinem Fuß-, Rad- oder Fahrweg ein defektes Straßenschild, ein Schlagloch, eine stark verschmutzte Straße, wilden Müll etc. oder der Müll wird vor der eigenen Haustüre nicht abgeholt. Doch im Regelfall kennt der Bürger keinen Ansprechpartner, geschweige denn, dass der Bürger häufig weiß, welche Stelle überhaupt zuständig ist. Ein „Mängelmelder“ auf der Website der Gemeinde, der auch wirklich seinen Namen verdient, könnte hier Abhilfe schaffen. Insbesondere deshalb, weil ein „Mängelmelder“ das Anrufaufkommen in der Verwaltung erheblich mindern könnte.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist der „Mängelmelder“ der Gemeinde Langerwehe ein gut verstecktes Formular in der Website-Rubrik „Formularservice“ (vgl. https://www.langerwehe.de/buergerservice/formularservice.php). Hier lädt man ein Formular herunter, welches ausgefüllt und im Anschluss daran in Papierform oder per Mail an die Verwaltung gesendet werden muss. Dies ist leider alles andere als zeitgemäß.
Mit gutem Beispiel geht seit einigen Monaten die Stadt Aachen voran. Diese hat auf ihrer Website im vergangenen Sommer einen „Mängelmelder“ auf ihrer Website eingerichtet (vgl. https://maengelmelder.aachen.de). Hier können die Bürger in einem Online-Formular den
jeweiligen Mangel eintragen und an die dortige Stadtverwaltung senden. Der Mangel erscheint daraufhin auf der Seite. Dort ist der Mangel mit einem Status versehen, sodass die Bürger sich zu jeder Zeit über den jeweiligen Bearbeitungsstand informieren können.
Ein ähnlich gutes Beispiel ist der bereits auf der Gemeinde-Website verlinkte „Leuchtenstörungsmelder“ von Westenergie (vgl. https://helios.innogy.com/app/).
Der BfL-Fraktion ist selbstverständlich bewusst, dass ein „Mängelmelder“ wie in den dargestellten Beispielen der Stadt Aachen und von Westenergie Programmierungskosten erzeugt. Gleichwohl würde es aus Sicht unserer Fraktion bereits ausreichen, im ersten Schritt ein Kontaktformular mit Dropdown-Auswahlmöglichkeit (z.B. sortiert nach den Kategorien Straßenschild, Schlagloch, Wildmüll, fehlende Müllabholung etc.) auf der Website bereitzustellen. Dies sollte ohne großen Kostenaufwand von der KDVZ Frechen umgesetzt werden können. Dieses Kontaktformular sollte sodann prominent auf der Frontseite der Website und auf der Facebook-Seite der Gemeinde verlinkt sein. Das Kontaktformular würde dann eine Mail auslösen, die vom zuständigen Fachbereich im Rathaus bearbeitet werden könnte.
Hier kann der Antrag als PDF-Dokument herunterladen werden.
Antrag: Darstellung der haushaltsrechtlichen Relevanz in allen Beschlussvorlagen
+++Update: Antrag einstimmig angenommen+++
18. Januar 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, der Rat möge Folgendes beschließen:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird, zukünftig in jeder Beschlussvorlage auch die haushaltsrechtliche Relevanz mit Produktbereich, Betrag und Erläuterung darzustellen.
Begründung:
In Zeiten immer weiter steigender Grundsteuerabgaben sollte jeglicher Beschluss im Sinne der Kostentransparenz von vornherein mit den Daten Produktbereich, Betrag und einer Erläuterung dargestellt werden. Dies erleichtert die Arbeit der Entscheidungsträger und bedeutet für die Einwohnerinnen und Einwohner eine transparentere Kommunalpolitik.
Die Stadt Nideggen verwendet dies seit Jahren in ihren Beschlussvorlagen. Um den Aufwand für die Verwaltung gering zu halten, schlägt die BfL-Fraktion vor, die Einführung in Langerwehe analog zu Nideggen vorzunehmen.
Hier kann der Antrag als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Antrag: Folgeförderung für die Stelle des Klimaschutzmanagements
+++Update: Antrag abgelehnt (Gegen: CDU 6; SPD 6 Dafür: Grüne 2, Gal 1, BfL 2)+++
18. Januar 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, der Rat möge Folgendes beschließen:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird, im Rahmen der aktuellen Kommunalrichtlinie unter Punkt 4.1.8 b) Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement einen Förderantrag zu stellen und die benötigten Haushaltsmittel einzuplanen.
Begründung: In den vergangenen zwei Jahren wurde intensiv am Klimaschutzkonzept der Gemeinde Langerwehe gearbeitet. Damit das ambitionierte Ziel einer CO2-Einsparung von 38,7 % bis 2035 erreicht werden kann („Szenario E“), braucht es die personelle Unterstützung, Verfolgung und Koordination durch ein Klimaschutzmanagement. Dies ist zudem in den Ausführungen der Firma GERTEC und im Klimaschutzkonzept ausführlich begründet.
In Zeiten immer komplexer werdender Aufgaben für die Kommunalverwaltungen und zugleich vielfältige Krisen der vergangenen Jahre (Corona, Hochwasser, Ukrainekrieg etc.) ist die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes im Rahmen der laufenden Verwaltung nicht möglich. Die BfL-Fraktion möchte daher die Verwaltung durch die personelle Unterstützung im Rahmen des Klimaschutzmanagements entlasten.
Die Kommunalrichtlinie ermöglicht unter Punkt 4.1.8 b) Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement eine Zuwendung in Höhe von 60 %. Die Einstellung soll vorerst befristet für die kommenden drei Jahre erfolgen. Der Eigenanteil in Höhe von 40 % muss durch Haushaltsmittel gedeckt werden. Damit der Klimaschutz in der Gemeinde vorangetrieben werden und die Gemeinde ihre Vorbildfunktion erfüllen kann, sind dies, auch vor dem Hintergrund der bereits spürbaren Klimawandelfolgen (Hochwasser, Dürre) und tagesaktueller Unwägbarkeiten (Stichwort: drohende Energiemangellage), gut investierte Euros. Bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11, Stufe 2, würde dies eine jährliche Belastung im Haushalt von ca. 20.000 € bedeuten.
Hier kann der Antrag als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Öffentliches Statement zur Gründung der "Bürger für Langerwehe" (BfL)
18. Dezember 2022
„Bleiben wir frei. Denken wir groß.“ Mit diesem Slogan sind wir im Kommunalwahlkampf 2020 angetreten.
Eine hochmotivierte und bis dato unbekannte Mannschaft trat im Frühjahr 2020 an, um bei der Kommunalwahl im September 2020 für den Rat der Gemeinde Langerwehe zu kandidieren. Verantwortung für unsere Gemeinde zu übernehmen, das Beste für die Bürger unserer Gemeinde herausholen, das war unser Ziel. Dieses Ziel besteht bis zum heutigen Tag und wir arbeiten mit großem Engagement seit zwei Jahren daran, dieses Ziel zu verwirklichen.
Doch wollen wir weiter frei bleiben und groß denken, dann darf uns das Korsett einer Partei in unserem tagtäglichen Engagement für die Gemeinde nicht einengen. Wir wollen frei in unseren Entscheidungen sein.
Im Verlauf der vergangenen zwei Jahre wurde uns jedoch immer klarer, dass wir diese Freiheit eben nicht hatten.
Nach reiflichen Überlegungen sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass wir Ratsmitglieder aus der FDP austreten werden. Die überwältigende Mehrheit unserer bisherigen Partei- und Fraktionsmitglieder teilen die Überzeugung, mit diesem Schritt das Richtige im Interesse unserer Wähler zu tun. Sie haben daher mit uns gemeinsam am vergangenen Samstag die unabhängige Wählergemeinschaft „Bürger für Langerwehe“ (BfL) gegründet.
Wir werden unsere Ratsmandate behalten, da wir nur so unsere bisherige Arbeit für die Bürger fortführen können. Die Wähler haben der FDP-Liste ihr Vertrauen geschenkt, weil sie von den Personen und deren Programmatik überzeugt sind. Diesen Vertrauensvorschuss der Wähler nehmen wir sehr ernst. Daher werden wir die Verantwortung für unsere Gemeinde auch in Zukunft nach bestem Wissen und Gewissen ausüben.
Wir sind im Jahr 2020 dafür angetreten, als Bürger der Gemeinde FÜR die Bürger in unserer Gemeinde Verantwortung im Gemeinderat zu übernehmen und das Bestmögliche herauszuholen. Dafür werden wir auch in den nächsten Jahren kämpfen – doch ohne starre Parteistrukturen.
Schenken Sie uns in Zukunft weiterhin Ihr Vertrauen! Wir freuen uns weiterhin über Ihre Unterstützung.
Tanja Thomas, Andreas Reitler, Tim C. Schmitz
Ratsmitglieder der „Bürger für Langerwehe“ (BfL)
P.S.: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in unseren Texten das generische Maskulinum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen Personen weiblichen, männlichen und diversen Geschlechts.