Aktuelles
Hier erfahren Sie alle Neuigkeiten rund um die "Bürger für Langerwehe" und ihre Fraktion im Gemeinderat.
Antrag: Straßenname Neubaugebiet „Dreieck am Mühlenweg“
13. November 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, die Verwaltung möge in der kommen- den Sitzung des Ausschuss für Kultur, Tourismus und Sport am 23.11.2023, das o.g. Thema als Tischvorlage auf die Tagesordnung zu setzen. Eine Dringlichkeit ist nicht gegeben - bei den wenigen Tagesordnungspunkten freuen wir uns, wenn Sie, der Vorsitzende und am Ende der Ausschuss die Tischvorlage zulassen. Vielen Dank für Ihre Mühen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Tourismus und Sport beschließt, den Straßennamen im Neubaugebiet „Dreieck am Mühlenweg“ auf „Wilhelm-Sauer-Ring“ festzulegen.
Begründung:
Wilhelm Sauer war von 1964, bis zur Auflösung im Jahre 1972, Mitglied des Rates der Gemeinde Jüngersdorf. 1970 wurde er zum stellvertretenden Bürgermeister Jüngersdorf/Stütgerloch gewählt.
Herr Sauer lebte von 1959, bis zu seinem Tod im Jahre 2015, in der Barbarastraße - direkt hinter dem entstehenden Neubaugebiet.
Antrag: Stärkung der unterjährigen Finanzsteuerung und Aufstellung aller gemeindlichen Kredite
8. November 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, der Haupt- und Finanzausschusses möge Folgendes beschließen:
1.) Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die unterjährige Finanzsteuerung mit Stichtag 30. Juni eines Haushaltsjahres in Form eines „Unterjährigen Finanzberichts“ dem Haupt- und Finanzausschuss in der August-/September-Sitzung des laufenden Haushaltsjahres vorzulegen.
2.) Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung bis Ende des Jahres 2023, auf Grundlage der WZV-Vorlage eine Aufstellung sämtlicher gemeindlichen Kredite aufzustellen und künftig im jeweiligen Vorbericht eines jeden Haushaltsentwurfs aufzunehmen.
Begründung:
Ein unterjähriger Finanzbericht soll eine möglichst frühzeitige Prognose des zu erwartenden Jahresergebnisses für das laufende Haushaltsjahr abgegeben werden. Die Prognosen sollen hierbei auf einer unterjährigen Finanzdatenauswertung für die einzelnen Monate basieren. Zeitgleich soll durch die Einbindung der Budgetverantwortlichen in das Berichtswesen sichergestellt werden, dass der gesamte Kenntnisstand der Verwaltung zum Berichtszeitpunkt in die Prognose einfließt.
Ein solcher unterjähriger Finanzbericht würde ferner das Fragenaufkommen der Fraktionen gegenüber dem Bürgermeister und der Kämmerei erheblich reduzieren.
Die Verwaltung der Gemeinde Inden legt den zuständigen Gremien einen solchen unterjährigen Finanzbericht regelmäßig vor. Die hiesige Gemeindeverwaltung könnte sich an diesem Finanzbericht orientieren (der aktuelle Finanzbericht ist dem vorliegenden Antrag als Beispiel beigefügt, vgl. Anlage 1). Die Verwaltung der Gemeinde Inden hat den unterjährigen Finanzbericht dem dortigen Fachausschuss mit Vorlage vom 10.07.2023 vorgelegt.
Eine regelmäßige Aufstellung sämtlicher gemeindlicher Kredite würde die von der BfL-Fraktion bereits seit langem geforderte Transparenz in dieser Angelegenheit schaffen. Die Gemeindeverwaltung könnte sich hier am Vorgehen des Wasserleitungszweckverbands (WZV) Langerwehe orientieren. Der WZV geht hier besonders transparent vor (vgl. Anlage 2).
Hier kann der Antrag als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Antrag: Organisation eines Sportfestes anlässlich der Neueröffnung des Sportstadions
8. November 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, der Ausschuss für Kultur, Tourismus und Sport möge Folgendes beschließen:
Der Ausschuss für Kultur, Tourismus und Sport beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, ein Sportfest anlässlich der Neueröffnung des Sportstadions zu organisieren. Im Rahmen des Sportfestes werden die vier Fußballvereine im Gemeindegebiet zu einem Fußballturnier geladen. Ferner soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geboten werden, das Sportabzeichen abzulegen. Für die (Teil-)Finanzierung des Sportfestes werden Sponsoren gesucht.
Begründung:
Die Neueröffnung des Sportstadions stellt für die Gemeinde einen Meilenstein dar. Dies sollte als Anlass genommen, die Neueröffnung des Sportstadions mit allen Bürgerinnen und Bürgern zu feiern. Ein Sportfest stellt hierfür den perfekten Rahmen dar. In diesem Rahmen könnte interessierten Bürgerinnen und Bürger das Sportabzeichen abgenommen werden. Darüber hinaus könnte ein Fußballturnier organisiert werden, bei dem die vier im Gemeindegebiet ansässigen Fußballvereine die Gelegenheit erhalten, gegeneinander anzutreten. Dies würde das Interesse an dem Sportfest steigern. Eine (Teil-)Finanzierung könnte durch das Anwerben von Sponsoren erfolgen, um die Belastung für den Gemeindehaushalt möglichst gering zu halten.
Antrag: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung
24. Juli 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, der Ausschuss für Umwelt und Energie möge in seiner kommenden Sitzung Folgendes beschließen:
Der Ausschuss für Umwelt und Energie beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung bis Ende 2023 zu stellen. Nach Zusage der 100 %-Förderquote wird die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans umgehend an einen fachkundigen externen Dienstleister vergeben.
Begründung:
Wärme- und Kälteversorgung macht rund die Hälfte des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs aus – dementsprechend groß ist das vorhandene Einsparpotenzial. Die Klimaziele des Bundes können nur erreicht werden, wenn auch die Wärmewende gelingt. Für dieses Gelingen spielen die Kommunen eine entscheidende Rolle. Um die Städte, Gemeinden und Landkreise auf dem Weg zur Wärmewende zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Kommunalrichtlinie – das größte Breitenförderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) – erweitert. Mit der überarbeiteten Richtlinie, die zum 1. November 2022 in Kraft tritt, wird kommunale Wärmeplanung zu einem Förderschwerpunkt.
Mit dem neuen Förderschwerpunkt wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister gefördert. Die Wärmeplanung soll in Kommunen die Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen bzw. den Prozess dafür anstoßen. Mithilfe der Wärmeplanung wird der zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt. Das schafft Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteure.
Der Wärmeplan muss neben einer Bestandsanalyse auch eine Energie- und Treibhausgasbilanz inklusive einer räumlichen Darstellung enthalten. Dazu gehört außerdem eine Potenzialanalyse zur Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen beziehungsweise lokalen Potenzialen von Erneuerbaren Energien. Für zwei bis drei Fokusgebiete, die kurz- und mittelfristig prioritär zu behandeln sind, sind zusätzlich konkrete, räumlich verortete Umsetzungspläne zu erarbeiten. Auch die Beteiligung relevanter Verwaltungseinheiten, ein passendes Controlling sowie eine Verstetigungs- und Kommunikationsstrategie sollen in die Planung integriert werden.
Einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen, wird über die Kommunalrichtlinie mit besonders attraktiven Förderquoten unterstützt. Bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen eine 90 %-Förderung erhalten. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren profitieren sogar von einer 100 %-Förderung. Voraussetzung für die Förderung der kommunalen Wärmeplanung: Es liegt noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vor.
Hier kann der Antrag als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Antrag: Digitalisierungsbeauftragte in den Gemeinden – Vortrag durch einen Vertreter der KDVZ Rhein-Erft-Rur
24. Juli 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, die Verwaltung möge einen Vertreter der KDVZ Rhein-Erft-Rur in die nächste Sitzung des Ausschusses für Strukturwandel, Gemeindeentwicklung, Wirtschaft und Digitales zwecks eines Vortrags zum Thema „Digitalisierungsbeauftragte in den Gemeinden“ einladen. Der Ausschuss möge daraufhin Folgendes beschließen:
Der Ausschuss für Strukturwandel, Gemeindeentwicklung, Wirtschaft und Digitales nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, mit der KDVZ nach einer Lösung zu suchen, das „Digitalisierungsmanagement“ gemeinsam mit anderen Kommunen im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit aufzubauen.
Begründung:
Zwischenzeitlich sind mehrere Kommunen in der Region (u. a. Kreuzau, Aldenhoven, Vettweiß, Hürtgenwald, Inden), nicht zuletzt wegen der notwendigen Erfüllung der Aufträge aus dem Online-Zugangs-Gesetz (OZG), zu der Erkenntnis gelangt, dass das Thema Digitalisierung einen hohen Stellenwert einnimmt und der besonderen Beachtung und Betrachtung bedarf. IT-Medien sind bereits seit langer Zeit auf einem favorisierten Weg und auch heute unverzichtbar.
Allerdings schreitet das Thema zwischenzeitlich so vehement voran, dass ein Digitalisierungsmanagement aus Sicht der BfL-Fraktion auch für die Gemeinde Langerwehe notwendig erscheint. Diese Arbeiten können aber von Seiten des vorhandenen Personals nicht hinreichend geleistet werden. Da im Grundsatz alle Kommunen hiervon betroffen sind, gibt es eine Initiative, diese Aufgabe (ähnlich wie z. B. der Schulsupport oder auch das Archivwesen) interkommunal zu lösen. Ein Vertreter der KDVZ sollte daher in der nächsten Sitzung des Digitalausschusses zu den diesbezüglichen Planungen im Verbandsgebiet berichten.
Hier kann der Antrag als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Antrag: Öffentliche Bekanntmachungen im Mitteilungsblatt – Änderung der Hauptsatzung
14. Mai 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, der Rat möge Folgendes beschließen:
Der § 16 Abs. 3 a) der Hauptsatzung der Gemeinde Langerwehe wird wie folgt geändert:
„Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden vollzogen durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus der Gemeinde Langerwehe, Schönthaler Str. 4, für die Dauer von mindestens einer Woche, wobei gleichzeitig im Internet (unter der Internetadresse www.langerwehe.de) auf den Anschlag hingewiesen wird. Die öffentlichen Bekanntmachungen werden darüber hinaus obligatorisch im Mitteilungsblatt für die Gemeinden Inden und Langerwehe veröffentlicht. Alle Fristen, die sich durch diese Bekanntmachungen ergeben, beginnen erst mit dem Tag des Erscheinens des Mitteilungsblattes.“
Begründung:
Auch in der heutigen Zeit der Digitalisierung gibt es noch immer zahlreiche Menschen in unserer Gemeinde, die keinen Zugang zum Internet haben und/oder nicht in der Lage sind, zur Bekanntmachungstafel am Rathaus zu gelangen – sei es wegen Gebrechlichkeit, Behinderung oder weil sie nicht motorisiert sind. Diese Menschen werden mit dem derzeitigen Zustand des § 16 Abs. 3 a) der Hauptsatzung ausgegrenzt. Über die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt, das jedem Haushalt im 14-tägigen Rhythmus zugestellt wird, erreicht die Gemeindeverwaltung jedoch die gesamte Bevölkerung unserer Gemeinde.
Hier kann der Antrag als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Antrag: Prüfung der Errichtung sog. „Storchenwiesen“
23. April 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, der Ausschuss für Bau, Verkehr und Planungsangelegenheiten möge Folgendes beschließen:
Die Verwaltung prüft bereits bestehende Flächen und mögliche Flächen in den Neubaugebieten, um dort sog. Storchenwiesen anzulegen. Die Verwaltung berichtet in einer der kommenden Ausschusssitzungen über die Ergebnisse der Prüfung. Zudem soll ermittelt werden, welche Kosten der Gemeinde für die Errichtung der Storchenwiesen entstehen und wie sich ein Eigenanteil von interessierten Bürgern auswirken würde.
Begründung:
Es ist eine schöne Tradition, einen Baum für Kinder zu pflanzen. Diese könnte man aus Sicht der BfL-Fraktion aufgreifen, indem Gemeindeflächen als sog. „Storchenwiesen“ ausgewiesen werden. Diese Flächen sollen für Obstbäume geeignet sein, ausreichend Platz bieten und für jedermann zugänglich sein. Man könnte sie als Begegnungsstätte, mit Bänken und Tischen oder aber als reine Blühwiesen anlegen. Im Idealfall werden diese Flächen bereits durch die Gemeinde gepflegt. Bei der Planung, Festlegung der Baumarten und Pflege der Bäume könnte der LUNA e.V. einbezogen werden.
Interessierte Eltern können auf diesen Flächen Obstbäume pflanzen lassen – natürlich gerne auch für ältere Kinder. Anfragen hierzu könnten bis Ende Februar eines Jahres durch die Verwaltung gesammelt werden. Im Frühjahr könnte unter Einbindung von Vereinen, Politik und Verwaltung ein kleines Fest organisiert werden, bei dem die Bäume durch die Gemeinde gepflanzt werden. Anschließend können Bürger sich wieder für das darauffolgende Jahr anmelden. Der Kostenanteil für die Eltern könnte, als Beispiel, 50 Euro betragen – für den Baum, das Pflanzen und eine Namensplakette. Ebenfalls könnte man zu Spenden für die Bänke und Tische aufrufen und diese dann mit den Namen der Spender versehen.
Die Storchenwiesen wären ein Mehrwert für unsere Gemeinde. Wir schaffen neue Begegnungsstätten und haben einen positiven Effekt auf Umwelt und Natur. Die Storchenwiesen sollten durch die Gemeinde auf der Website, im Mitteilungsblatt und in den Social-Media-Kanälen beworben werden.
Hier kann der Antrag als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Haushaltsrede der BfL-Fraktion zum Doppelhaushalt 2023/2024
21. April 2023
Gehalten von Tim C. Schmitz, Vorsitzender der BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe, in der Ratssitzung vom 20. April 2023. Es gilt das gesprochene Wort:
"Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
machen wir uns nichts vor. Ein kurzer Blick in den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf für einen Doppelhaushalt 2023/2024 zeigt, dass die Gemeinde Langerwehe mit dem Rücken zur Wand steht. Jahrzehntelanges Missmanagement auf allen politischen Ebenen haben uns in diese Situation manövriert. Und keine politische Couleur hat sich hierbei mit Ruhm bekleckert – egal, ob Schwarz, Rot, Grün oder Gelb.
Das Grundproblem der defizitären Haushalte vieler Kommunen ist nach wie vor die mangelhafte Finanzausstattung durch Bund und Land.
Die meisten Städte und Gemeinden sind finanziell schlichtweg mit den Aufgaben, die ihnen übertragen wurden und werden, überfordert. Die Kommunen zahlen für Beschlüsse, die auf Bundes-, Landes- oder Kreisebene getroffen werden. Einen finanziell adäquaten Ausgleich bekommen sie dafür aber allzu oft nicht oder nicht in ausreichendem Maße.
Die jüngst von der Bundesregierung getroffene Entscheidung bezüglich der Verbesserungen beim Wohngeldbezug mag hierfür nur ein typisches Beispiel sein. Hier wird zusätzlicher Personalaufwand für die Kommunen erforderlich sein, der von den Gemeinden und damit über die Gemeindesteuern letztendlich von unseren Bürgerinnen und Bürgern zu finanzieren ist. Einen Ausgleich dafür gibt es nicht.
Dieses Beispiel macht deutlich, dass die zukünftige Entwicklung unseres Gemeindehaushalts, und damit auch die Entwicklung unserer Steuerhebesätze maßgeblich abhängig sind von einer von Bund und Land zu erbringenden auskömmlichen Finanzierung der Kommunen für die ihr von dort übertragenen Aufgaben. Stichwort ist hier das sog. Konnexitätsprinzip.
Als „Bürger für Langerwehe“ fordern wir daher vom Land NRW ein Gemeindefinanzierungsgesetz, das unserer Kommune die Finanzierung ihrer kommunalen Selbstverwaltung ermöglicht.
Das bisher von der Landesregierung praktizierte Verfahren über „Fördertöpfe“ ist nicht zielführend. Ein solches Verfahren bindet viel Personal mit dem Aufspüren, Beantragen und Genehmigen von Fördermitteln und mag allenfalls dazu dienen, eine Landesregierung ins schöne Licht zu rücken, wenn wieder mal werbewirksam ein Förderscheck überreicht wird.
Die schnelle Überweisung von zweckgebundenen Mitteln mit anschließend zu erbringendem Verwendungsnachweis wäre hier sicherlich deutlich hilfreicher.
Ein weiteres Problem für unsere Haushaltslage sind die kaum von den Kommunen zu beeinflussenden, in den letzten Jahren immer wieder ansteigenden Kreis- und Jugendamtsumlagen.
Bei einem gesamten Aufwandsvolumen unseres Haushaltes in Höhe von rund 38 Millionen Euro betragen die Kreisumlage im Jahr 2023 knapp acht Millionen Euro und die Jugendamtsumlage rund 7,8 Millionen Euro. Die Transferaufwendungen an den Kreis Düren stellen somit die größte Aufwandposition im Haushalt dar. Auch in den nächsten Jahren sind weitere Steigerungen der Kreis- und insbesondere der Jugendamtsumlage sehr wahrscheinlich.
Heute nun soll die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Gemeinde Langerwehe für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 beschlossen werden.
Auch im Jahr 2023 sind die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen immer noch präsent – wenn auch nicht mehr in der Intensität der Vorjahre. Zusätzlich ergeben sich Belastungen aus den Folgen des Ukraine-Krieges, die sich sowohl im Rahmen der Unterbringung von Schutzsuchenden als auch in Mehrbelastungen durch Energiekosten, Zinserhöhungen und genereller Inflation für alle Bürgerinnen und Bürger bemerkbar machen. Es ergeben sich dadurch letztlich auch Belastungen für die kommunalen Haushalte, die heute kaum absehbar sind.
Der Gesetzgeber hat das bereits bestehende „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten“ daher um die Isolierung der kriegsbedingten Schäden erweitert.
Kritiker bezeichnen dieses Gesetz gerne als „Bilanztrickserei“. Selbstverständlich gibt es gute Argumente dafür, dass dieses Gesetz kritisch zu sehen ist. Aber letzten Endes ist dieses Gesetz der einzige rettende Strohhalm, den die Landesregierung uns aktuell hinhält. Sollten wir also diesen Strohhalm ausschlagen und somit in Kauf nehmen, dass uns nichts anderes übrigbleibt, als horrende Steuererhöhungen zu beschließen, um das erhebliche Haushaltsdefizit auszugleichen?
Es mag sein, dass es einzelne politisch Handelnde gibt, die solche Erhöhungen in Kauf nehmen möchten. Aber dies ist mit den „Bürgern für Langerwehe“ nicht zu machen. Mit Blick auf die eben bereits erwähnten Mehrbelastungen durch Energiekosten, Zinserhöhungen und genereller Inflation ist es unsere Verantwortung, die steuerliche Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger und die hier ansässigen Unternehmen so gering wie möglich zu halten.
Ja, es ist bedauerlich, dass nach dem vorliegenden Haushaltsentwurf mit einer jährlichen Erhöhung des Hebesatzes in der Grundsteuer B von 60 Punkten pro Jahr bis einschließlich 2026 geplant werden muss. Gäbe es aber die Möglichkeit von Isolierungen derzeit nicht, würden wir von Erhöhungen in einem noch nie dagewesenen Ausmaß sprechen.
Aus diesem Grunde wird die BfL-Fraktion dem vorgelegten Entwurf des Doppelhaushalts – wenn auch zähneknirschend – zustimmen.
Am heutigen Tag ist es vollkommen unklar, wie sich die Einkommenssteuer- und Umsatzsteueranteile unter den Ausläufern der Corona-Pandemie und den Belastungen des Ukraine-Krieges weiterentwickeln werden. Aber die aktuell in der Erschließung befindlichen Neubaugebiete und das bald an der L12n entstehende Gewerbegebiet lassen uns hoffen, dass wir im Laufe der Jahre ein deutliches Plus auf der Einnahmenseite verzeichnen können.
Und wir möchten noch einmal an die Landesregierung appellieren, ein Gemeindefinanzierungsgesetz zu erlassen, das auch seinen Namen verdient. Denn eines muss uns klar sein: Aus eigener Kraft werden die Kommunen in NRW nicht mehr aus dieser Misere herauskommen.
Doch schließen möchten wir diese Rede mit zwei Einträgen ins Hausaufgabenheft der Verwaltung.
Erstens: Es kann aus Sicht der BfL-Fraktion nicht sein, dass vergleichbare Kommunen mit ähnlichem Personalschlüssel in der Verwaltung es schaffen, ihren Haushaltsentwurf im November vorzulegen und zu Beginn des Haushaltsjahres unmittelbar beschlossen zu haben. Auch die Gemeinde Langerwehe muss hierzu künftig in der Lage sein.
Zweitens: Bereits unsere Vorgängerfraktion hat größtmögliche Transparenz bei den Gemeindefinanzen gefordert. Als BfL-Fraktion erwarten wir, dass immer alle Zahlen – insbesondere die eines Haushaltsentwurfs –allen Bürgerinnen und Bürgern zeitnah, vollständig und leicht auffindbar zur Verfügung gestellt werden.
Die BfL-Fraktion bedankt sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, insbesondere bei unserer Kämmerin Frau Dick, für die Erarbeitung des Doppelhaushalts 2023/2024 und die gute Unterstützung bei den Haushaltsberatungen."
Antrag: Künftige Veröffentlichung eines „Taschenhaushalts“
25. März 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, der Haupt- und Finanzausschuss möge Folgendes beschließen:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass die Verwaltung beauftragt wird, nach jeweiliger Verabschiedung des Haushalts einen sog. „Taschenhaushalt“ auf der Website, den Social-Media-Accounts der Gemeinde und im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.
Begründung:
Das Haushaltsrecht wird traditionell als das Königsrecht des Rates bezeichnet und der Haushalt bildet die Basis für die politische Ausrichtung einer Kommune. Die Entscheidungen, die im Haushaltsplan getroffen werden, betreffen jeden Bürger der Gemeinde. Nicht nur deshalb ist der Grundsatz der Öffentlichkeit ein elementarer Verfahrensgrundsatz des kommunalen Haushaltsrechts. Die zunehmenden Belastungen durch die Krisen der vergangenen Jahre und zu erwartende Einschränkungen bei öffentlichen Ausgaben in der Zukunft machen es umso drängender, durch größtmögliche Transparenz der öffentlichen Finanzen, Konflikte zu versachlichen und die Legitimität politischen Handelns zu erhöhen.
Der von unseren Ratsmitgliedern im April 2021 beantragte und zwischenzeitlich implementierte „interaktive Haushalt“ war und ist ein Quantensprung in Sachen Transparenz des Gemeindehaushalts. Er hilft Ratsmitgliedern wie Bürgern, sich einen detaillierten Überblick über den Haushalt zu verschaffen. Doch viele Bürger möchten sich einen groben Überblick darüber, was mit ihren gezahlten Steuern passiert, verschaffen, ohne sich in die Tiefen des Haushalts „graben“ zu müssen. Abhilfe würde hier ein sog. „Taschenhaushalt“ schaffen. Ein positives Beispiel für einen solchen „Taschenhaushalt“ hat die Gemeinde Nörvenich geschaffen. Deren „Taschenhaushalt“ kann hier eingesehen werden: https://www.noervenich.de/rathaus/Taschenhaushalt-2023.pdf.
Die Bürger können sich mit diesem „Taschenhaushalt“ innerhalb weniger Minuten einen groben Überblick über die wichtigsten Kennziffern des Gemeindehaushalts verschaffen, ohne sich langwierig durch das Haushaltsdokument oder den „interaktiven Haushalt“ klicken zu müssen.
Wir wissen um die hohe Belastung der Kämmerei. Die Erstellung des „Taschenhaushalts“ wäre jedoch mit geringem Aufwand jährlich umsetzbar.
Eine jährliche Veröffentlichung des „Taschenhaushalts“ im Mitteilungsblatt würde es insbesondere auch der älteren Bevölkerung ermöglichen, sich „offline“ und ohne großen Aufwand über die Gemeindefinanzen zu informieren.
Hier kann der Antrag nebst Anlage als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Antrag: Teilnahme am Stadtradeln 2023
8. März 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, der Ausschuss für Bau, Verkehr und Planungsangelegenheiten möge in seiner nächsten Sitzung Folgendes beschließen:
Der Ausschuss für Bau, Verkehr und Planungsangelegenheiten empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Gemeinde Langerwehe beim diesjährigen STADTRADELN anzumelden.
Begründung:
Beim Wettbewerb STADTRADELN geht es darum, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob man bereits jeden Tag mit dem Rad fährt oder bislang eher selten mit dem Rad unterwegs ist. Jeder Kilometer zählt – erst recht, wenn man diesen sonst mit dem Auto zurückgelegt hätte.
Die Teilnehmer werden vielleicht durch diesen Wettbewerb feststellen, dass man sein Auto öfters stehen lassen oder sogar ganz abschaffen kann – was dem Klima und der Verkehrssituation in unserer Gemeinde zugutekommen würde. Jeder Kilometer, der nicht mit dem Auto, sondern mit dem Rad gefahren wird, spart 140 g Treibhausgase.
Dieser Wettbewerb hilft mittels der STADTRDELN-App ferner auch der Gemeindeverwaltung. Die App zeichnet die gefahrenen Strecken anonymisiert auf. Auf diese Weise kann ausgewertet werden, wo und wie sich der Radverkehr in der Gemeinde abspielt. Diese Daten können der Gemeindeverwaltung helfen, künftige Planungen der Radinfrastruktur in der Gemeinde zu verbessern.
Die Kosten für diesen Wettbewerb betragen für unsere Gemeinde 1.340,00 Euro, wobei 80 Prozent dieser Kosten durch die Förderung des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen werden, da die Gemeinde Langerwehe Mitglied des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ ist.
Die Teilnahme an diesem Wettbewerb würde zwar nur einen kleinen Beitrag zu unserem gesteckten Ziel der CO2-Einsparung von 55 Prozent bis 2035 beitragen, aber auch viele kleine Schritte führen zum Ziel.
Weitere Infos zum STADTRADELN findet man auf der Website www.stadtradeln.de.
Hier kann der Antrag als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Antrag: Einführung von hybriden Sitzungen in Ausschüssen des Rates der Gemeinde Langerwehe
22. Januar 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, der Ausschuss für Strukturwandel, Gemeindeentwicklung, Wirtschaft und Digitales und der Rat mögen Folgendes beschließen:
1.) Der Rat beschließt, den § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Langerwehe um einen Absatz 5 zu erweitern, der wie folgt lautet:
„Gemäß § 58a GO NRW dürfen die Ausschüsse des Rates auch außerhalb der besonderen Ausnahmefälle nach § 47a Abs. 1 GO NRW hybride Sitzungen durchführen. Von diesem Recht ausgenommen sind die in § 57 Abs. 2 GO NRW genannten Ausschüsse. Dem jeweiligen Ausschuss bleibt die Entscheidung darüber vorbehalten. Der Beschluss darüber, ob eine Sitzung des Ausschusses als hybride Sitzung durchgeführt werden soll, ist mit einfacher Mehrheit zu fassen. Die Beschlussfassung soll so rechtzeitig gefasst werden, dass § 47 Abs. 2 GO NRW gewahrt werden kann. § 47a Abs. 2 Satz 3 und Abs. 4 GO NRW gilt entsprechend.“
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, das Zulassungsverfahren für Digitalsitzungen gemäß der „Verwaltungsvorschrift Anwendungszulassung Digitalsitzungen (VV AnwendZulDigiSi)“ mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW in die Wege zu leiten.
Begründung:
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass neue Formate digitaler Entscheidungsfindung auf verschiedensten Ebenen technisch möglich sind. Bereits vor der Corona-Pandemie gab es seit vielen Jahren Livestream-Möglichkeiten an den Plenartagen und bei Ausschusssitzungen des Europaparlaments, des Deutschen Bundestags und des Landtags Nordrhein-Westfalen, die einem großen Kreis von Interessierten eine Teilnahme an Sitzungen von Entscheidungsträgern ermöglichen.
Die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger der Gemeinde Langerwehe üben hauptberuflich eine andere Tätigkeit neben ihrem Ehrenamt aus. Dies erfordert, Familie, Beruf und Ehrenamt in Einklang zu bringen. Durch die Ermöglichung digitaler Ausschusssitzungen kann diese Herausforderung erleichtert werden. Bestehen flexible Möglichkeiten, an der kommunalen Gestaltung mitzuwirken, kann dies einen positiven Effekt auf die Bereitwilligkeit der Menschen hervorrufen, die sich gerne auf kommunaler Ebene einbringen wollen, dieses jedoch bisher aufgrund ihrer anderweitigen Eingebundenheit unterlassen haben. Folglich würde die ständige Möglichkeit digitaler Sitzungen Anreize schaffen, die Gemeindemitglieder stärker in die Entscheidungen einzubinden.
Die Einführung digitaler Sitzungsformen kann also auch nach der Pandemie auf kommunaler Ebene zur Erleichterung und zu einem höheren Engagement der Gemeindemitglieder führen.
Der Landtag NRW hat daher im April 2022 die GO NRW angepasst. Neben den Neuregelungen zur Einberufung von Sitzungen in besonderen Ausnahmefällen im neugeschaffenen § 47a GO NRW hat der Gesetzgeber auch die Möglichkeit geschaffen, unabhängig von den besonderen Ausnahmefällen hybride Sitzungen zu ermöglichen. Hierfür muss die Hauptsatzung angepasst werden. Die Ausschüsse können sodann mit einfacher Mehrheit beschließen, auch eine hybride Teilnahme zu erlauben. Davon ausgenommen sind die Pflichtausschüsse (also der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss).
Hier kann der Antrag als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Antrag: Mobile Filiale der Sparkasse Düren in allen Ortschaften der Gemeinde Langerwehe
22. Januar 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, der Ausschuss für Strukturwandel, Gemeindeentwicklung, Wirtschaft und Digitales und der Rat mögen Folgendes beschließen:
Der Rat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, Gespräche mit dem Vorstand der Sparkasse Düren zu führen, um den Anwohnern in möglichst allen Ortschaften der Gemeinde Langerwehe das Angebot der Mobilen Filiale zu ermöglichen. Die jeweiligen Haltestellen in den Ortschaften sind mit dem jeweiligen Ortsvorsteher abzustimmen.
Begründung:
Unsere Bevölkerung wird immer älter. Für Senioren – insbesondere für Senioren ohne Kfz und ohne Online-Zugang – ist es zunehmend eine Herausforderung, Bankgeschäfte zu erledigen. Je nach Wohnort ist die nächste Sparkassenfiliale teils einige Kilometer entfernt.
Die Mobile Filiale der Sparkasse Düren schafft hier Abhilfe. So steuert diese bereits seit einiger Zeit die Ortschaft Schlich am Freitagvormittag an. Alle anderen Ortschaften, die weit vom Hauptort und der dortigen Sparkassenfiliale entfernt sind, werden jedoch nicht angefahren (vgl. https://www.sparkasse-dueren.de/content/dam/myif/spk-dueren/work/dokumente/pdf/mobile-Filialen/mobile%20Filialen.pdf).
Eine feste Anlaufstelle für die Anwohner in den Ortschaften Hamich, Heistern, Geich/Obergeich, Pier/Jüngersdorf und Luchem wäre daher sehr zu begrüßen.
Hier kann der Antrag als PDF-Dokument herunterladen werden.
Antrag: Einführung eines „Mängelmelders“ auf der Website der Gemeinde
22. Januar 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, der Ausschuss für Strukturwandel, Gemeindeentwicklung, Wirtschaft und Digitales und der Rat mögen Folgendes beschließen:
Der Rat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, einen „Mängelmelder“ auf der Website der Gemeinde zu implementieren.
Begründung:
Die Situation ist den meisten Bürgern bereits bekannt: Man sieht auf seinem Fuß-, Rad- oder Fahrweg ein defektes Straßenschild, ein Schlagloch, eine stark verschmutzte Straße, wilden Müll etc. oder der Müll wird vor der eigenen Haustüre nicht abgeholt. Doch im Regelfall kennt der Bürger keinen Ansprechpartner, geschweige denn, dass der Bürger häufig weiß, welche Stelle überhaupt zuständig ist. Ein „Mängelmelder“ auf der Website der Gemeinde, der auch wirklich seinen Namen verdient, könnte hier Abhilfe schaffen. Insbesondere deshalb, weil ein „Mängelmelder“ das Anrufaufkommen in der Verwaltung erheblich mindern könnte.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist der „Mängelmelder“ der Gemeinde Langerwehe ein gut verstecktes Formular in der Website-Rubrik „Formularservice“ (vgl. https://www.langerwehe.de/buergerservice/formularservice.php). Hier lädt man ein Formular herunter, welches ausgefüllt und im Anschluss daran in Papierform oder per Mail an die Verwaltung gesendet werden muss. Dies ist leider alles andere als zeitgemäß.
Mit gutem Beispiel geht seit einigen Monaten die Stadt Aachen voran. Diese hat auf ihrer Website im vergangenen Sommer einen „Mängelmelder“ auf ihrer Website eingerichtet (vgl. https://maengelmelder.aachen.de). Hier können die Bürger in einem Online-Formular den
jeweiligen Mangel eintragen und an die dortige Stadtverwaltung senden. Der Mangel erscheint daraufhin auf der Seite. Dort ist der Mangel mit einem Status versehen, sodass die Bürger sich zu jeder Zeit über den jeweiligen Bearbeitungsstand informieren können.
Ein ähnlich gutes Beispiel ist der bereits auf der Gemeinde-Website verlinkte „Leuchtenstörungsmelder“ von Westenergie (vgl. https://helios.innogy.com/app/).
Der BfL-Fraktion ist selbstverständlich bewusst, dass ein „Mängelmelder“ wie in den dargestellten Beispielen der Stadt Aachen und von Westenergie Programmierungskosten erzeugt. Gleichwohl würde es aus Sicht unserer Fraktion bereits ausreichen, im ersten Schritt ein Kontaktformular mit Dropdown-Auswahlmöglichkeit (z.B. sortiert nach den Kategorien Straßenschild, Schlagloch, Wildmüll, fehlende Müllabholung etc.) auf der Website bereitzustellen. Dies sollte ohne großen Kostenaufwand von der KDVZ Frechen umgesetzt werden können. Dieses Kontaktformular sollte sodann prominent auf der Frontseite der Website und auf der Facebook-Seite der Gemeinde verlinkt sein. Das Kontaktformular würde dann eine Mail auslösen, die vom zuständigen Fachbereich im Rathaus bearbeitet werden könnte.
Hier kann der Antrag als PDF-Dokument herunterladen werden.
Antrag: Darstellung der haushaltsrechtlichen Relevanz in allen Beschlussvorlagen
18. Januar 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, der Rat möge Folgendes beschließen:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird, zukünftig in jeder Beschlussvorlage auch die haushaltsrechtliche Relevanz mit Produktbereich, Betrag und Erläuterung darzustellen.
Begründung:
In Zeiten immer weiter steigender Grundsteuerabgaben sollte jeglicher Beschluss im Sinne der Kostentransparenz von vornherein mit den Daten Produktbereich, Betrag und einer Erläuterung dargestellt werden. Dies erleichtert die Arbeit der Entscheidungsträger und bedeutet für die Einwohnerinnen und Einwohner eine transparentere Kommunalpolitik.
Die Stadt Nideggen verwendet dies seit Jahren in ihren Beschlussvorlagen. Um den Aufwand für die Verwaltung gering zu halten, schlägt die BfL-Fraktion vor, die Einführung in Langerwehe analog zu Nideggen vorzunehmen.
Hier kann der Antrag als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Antrag: Folgeförderung für die Stelle des Klimaschutzmanagements
18. Januar 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt, der Rat möge Folgendes beschließen:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird, im Rahmen der aktuellen Kommunalrichtlinie unter Punkt 4.1.8 b) Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement einen Förderantrag zu stellen und die benötigten Haushaltsmittel einzuplanen.
Begründung: In den vergangenen zwei Jahren wurde intensiv am Klimaschutzkonzept der Gemeinde Langerwehe gearbeitet. Damit das ambitionierte Ziel einer CO2-Einsparung von 38,7 % bis 2035 erreicht werden kann („Szenario E“), braucht es die personelle Unterstützung, Verfolgung und Koordination durch ein Klimaschutzmanagement. Dies ist zudem in den Ausführungen der Firma GERTEC und im Klimaschutzkonzept ausführlich begründet.
In Zeiten immer komplexer werdender Aufgaben für die Kommunalverwaltungen und zugleich vielfältige Krisen der vergangenen Jahre (Corona, Hochwasser, Ukrainekrieg etc.) ist die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes im Rahmen der laufenden Verwaltung nicht möglich. Die BfL-Fraktion möchte daher die Verwaltung durch die personelle Unterstützung im Rahmen des Klimaschutzmanagements entlasten.
Die Kommunalrichtlinie ermöglicht unter Punkt 4.1.8 b) Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement eine Zuwendung in Höhe von 60 %. Die Einstellung soll vorerst befristet für die kommenden drei Jahre erfolgen. Der Eigenanteil in Höhe von 40 % muss durch Haushaltsmittel gedeckt werden. Damit der Klimaschutz in der Gemeinde vorangetrieben werden und die Gemeinde ihre Vorbildfunktion erfüllen kann, sind dies, auch vor dem Hintergrund der bereits spürbaren Klimawandelfolgen (Hochwasser, Dürre) und tagesaktueller Unwägbarkeiten (Stichwort: drohende Energiemangellage), gut investierte Euros. Bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11, Stufe 2, würde dies eine jährliche Belastung im Haushalt von ca. 20.000 € bedeuten.
Hier kann der Antrag als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Öffentliches Statement zur Gründung der "Bürger für Langerwehe" (BfL)
18. Dezember 2022
„Bleiben wir frei. Denken wir groß.“ Mit diesem Slogan sind wir im Kommunalwahlkampf 2020 angetreten.
Eine hochmotivierte und bis dato unbekannte Mannschaft trat im Frühjahr 2020 an, um bei der Kommunalwahl im September 2020 für den Rat der Gemeinde Langerwehe zu kandidieren. Verantwortung für unsere Gemeinde zu übernehmen, das Beste für die Bürger unserer Gemeinde herausholen, das war unser Ziel. Dieses Ziel besteht bis zum heutigen Tag und wir arbeiten mit großem Engagement seit zwei Jahren daran, dieses Ziel zu verwirklichen.
Doch wollen wir weiter frei bleiben und groß denken, dann darf uns das Korsett einer Partei in unserem tagtäglichen Engagement für die Gemeinde nicht einengen. Wir wollen frei in unseren Entscheidungen sein.
Im Verlauf der vergangenen zwei Jahre wurde uns jedoch immer klarer, dass wir diese Freiheit eben nicht hatten.
Nach reiflichen Überlegungen sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass wir Ratsmitglieder aus der FDP austreten werden. Die überwältigende Mehrheit unserer bisherigen Partei- und Fraktionsmitglieder teilen die Überzeugung, mit diesem Schritt das Richtige im Interesse unserer Wähler zu tun. Sie haben daher mit uns gemeinsam am vergangenen Samstag die unabhängige Wählergemeinschaft „Bürger für Langerwehe“ (BfL) gegründet.
Wir werden unsere Ratsmandate behalten, da wir nur so unsere bisherige Arbeit für die Bürger fortführen können. Die Wähler haben der FDP-Liste ihr Vertrauen geschenkt, weil sie von den Personen und deren Programmatik überzeugt sind. Diesen Vertrauensvorschuss der Wähler nehmen wir sehr ernst. Daher werden wir die Verantwortung für unsere Gemeinde auch in Zukunft nach bestem Wissen und Gewissen ausüben.
Wir sind im Jahr 2020 dafür angetreten, als Bürger der Gemeinde FÜR die Bürger in unserer Gemeinde Verantwortung im Gemeinderat zu übernehmen und das Bestmögliche herauszuholen. Dafür werden wir auch in den nächsten Jahren kämpfen – doch ohne starre Parteistrukturen.
Schenken Sie uns in Zukunft weiterhin Ihr Vertrauen! Wir freuen uns weiterhin über Ihre Unterstützung.
Tanja Thomas, Andreas Reitler, Tim C. Schmitz
Ratsmitglieder der „Bürger für Langerwehe“ (BfL)
P.S.: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in unseren Texten das generische Maskulinum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen Personen weiblichen, männlichen und diversen Geschlechts.